Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, beispielsweise wegen Besitz, Herstellung oder Handel von Drogen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Neben der Bestrafung, die bei Drogen- und Alkoholvergehen im Raum steht, gilt es auch die unter Umständen weitreichenden Folgen, beispielsweise für die Fahrerlaubnis, im Auge zu behalten.
Insbesondere bei Drogen-, Rauschgift- und Betäubungsmitteldelikten nach dem Betäubungsmittelschutzgesetz (BtMG) bestehen unterschiedliche Verteidigungsmöglichkeiten, um signifikante Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen – diese Varianten müssen jedoch angewendet und fachkundig genutzt werden. Eine Strafverfolgung führt unter Umständen nicht nur zu Geldstrafen oder Bewährungsstrafen, sondern vielmehr zu massiven Konsequenzen in sozialer und vor allem auch beruflicher Hinsicht.
Gerade im Hinblick auf die Fahrerlaubnis, Ihren Beamten- oder Aufenthaltsstatus gilt es, möglichst das „große Ganze“ im Auge zu behalten. Daher behalten unsere Strafverteidiger in Nürnberg stets den kompletten Sachverhalt im Blick und beraten umfassend zu möglichen Schnittmengen.