Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr

Betäubungsmittel

Betäubungsmittel

Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, beispielsweise wegen Besitz, Herstellung oder Handel von Drogen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 

Weitreichende Folgen bei Betäubungsmitteldelikten.

Neben der Bestrafung, die bei Drogen- und Alkoholvergehen im Raum steht, gilt es auch die unter Umständen weitreichenden Folgen, beispielsweise für die Fahrerlaubnis, im Auge zu behalten. 

Insbesondere bei Drogen-, Rauschgift- und Betäubungsmitteldelikten nach dem Betäubungsmittelschutzgesetz (BtMG) bestehen unterschiedliche Verteidigungsmöglichkeiten, um signifikante Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen – diese Varianten müssen jedoch angewendet und fachkundig genutzt werden. Eine Strafverfolgung führt unter Umständen nicht nur zu Geldstrafen oder Bewährungsstrafen, sondern vielmehr zu massiven Konsequenzen in sozialer und vor allem auch beruflicher Hinsicht. 

Gerade im Hinblick auf die Fahrerlaubnis, Ihren Beamten- oder Aufenthaltsstatus gilt es, möglichst das „große Ganze“ im Auge zu behalten. Daher behalten unsere Strafverteidiger in Nürnberg stets den kompletten Sachverhalt im Blick und beraten umfassend zu möglichen Schnittmengen.

Falls Ihnen vorgeworfen wird, ein Drogendelikt begangen zu haben, vereinbaren Sie einen Termin.

  • Wurden Sie polizeilich vernommen?
  • Werden Sie beschuldigt, ein Drogendelikt begangen zu haben?
  • Wird Ihnen vorgeworfen, unter Drogen am Straßenverkehr teilgenommen zu haben?
  • Ist gegen Sie im Rahmen eines Verfahrens wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz eine Geldstrafe verhängt worden?
  • Wurde Ihnen aufgrund von Betäubungsmitteln die Fahrerlaubnis entzogen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen eines Drogendeliktes gegen Sie zugelassen?
     

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt für Strafrecht möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie

Ziele und Erfolgsaussichten

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht