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Versorgungsausgleich Anwalt Nürnberg

Versorgungsausgleich

Wer sich scheiden lässt, muss vieles klären. Unter anderem wird über den Versorgungsausgleich entschieden. Was dieser regelt, erfahren Sie hier. 

Versorgungsausgleich: Gerechte Rentenanrechte auch nach der Scheidung.

Im Falle einer Scheidung kommen zahlreiche Themen auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Auseinandersetzung der Eheleute auf Sie zu. Der Versorgungsausgleich sorgt im Zuge einer Scheidung für eine Aufteilung aller Rentenanrechte bzw. Rentenerwerbsaussichten zwischen Ehepartnern nach einer Scheidung. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen einer Scheidung der Gesetzgeber vorsieht, dass kein Ehegatte finanziell benachteiligt werden soll.

Um hier mehr Gerechtigkeit zu ermöglichen, wurde 2009 der Versorgungsausgleich neu geregelt. Durch diesen soll gewährleistet werden, dass unter Umständen unterschiedlich hohe von den Eheleuten erworbene Altersversorgungsanwartschaften ausgeglichen werden. 

Der Versorgungsausgleich kann durch Ehevertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden. Allerdings sind hier rechtliche Bestimmungen einzuhalten, um keine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners zu erreichen. So darf beispielsweise kein ersatzloser Verzicht vereinbart werden. 

Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Regelungen und prüfen, welche Anwartschaften ausgeglichen werden müssen und welche ggf. unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Auch hilft Ihnen unsere Anwaltskanzlei in Nürnberg bei der rechtssicheren Gestaltung von Ausschlüssen. So versuchen wir, den optimalen Versorgungsausgleich für Sie zu erwirken. 

Problemfelder des Versorgungsausgleichs.

  • Sie möchten den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenrechte ausschließen?
  • Sie möchten den Versorgungsausgleich auf bestimmte Rentenanwartschaften begrenzen?
  • Die Durchführung des Versorgungsausgleichs würde eine unzumutbare Benachteiligung darstellen?
  • Sie möchten den mit Ihrem Ehepartner notariell beglaubigten Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs anfechten?

So helfen wir Ihnen beim Versorgungsausgleich

Ablauf und Betreuung durch unsere Kanzlei

  • Erstberatung mit einem Anwalt für Familienrecht in Nürnberg mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Entwurf einer einvernehmlichen Regelung über den teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Einholung der notariellen Beurkundung als zwingend notwendiges Formerfordernis zur Wirksamkeit des Verzichts

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Abkürzung des Scheidungsverfahrens durch gegenseitigen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Begrenzung des Versorgungsausgleichs auf bestimmte Altersrenten
  • Aufhebung eines vertraglichen Verzichts bei unangemessener Benachteiligung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines einvernehmlichen Verzichts möglich
  • Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die Familiengerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg