Im Falle einer Scheidung kommen zahlreiche Themen auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Auseinandersetzung der Eheleute auf Sie zu. Der Versorgungsausgleich sorgt im Zuge einer Scheidung für eine Aufteilung aller Rentenanrechte bzw. Rentenerwerbsaussichten zwischen Ehepartnern nach einer Scheidung. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen einer Scheidung der Gesetzgeber vorsieht, dass kein Ehegatte finanziell benachteiligt werden soll.
Um hier mehr Gerechtigkeit zu ermöglichen, wurde 2009 der Versorgungsausgleich neu geregelt. Durch diesen soll gewährleistet werden, dass unter Umständen unterschiedlich hohe von den Eheleuten erworbene Altersversorgungsanwartschaften ausgeglichen werden.
Der Versorgungsausgleich kann durch Ehevertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden. Allerdings sind hier rechtliche Bestimmungen einzuhalten, um keine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners zu erreichen. So darf beispielsweise kein ersatzloser Verzicht vereinbart werden.
Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Regelungen und prüfen, welche Anwartschaften ausgeglichen werden müssen und welche ggf. unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Auch hilft Ihnen unsere Anwaltskanzlei in Nürnberg bei der rechtssicheren Gestaltung von Ausschlüssen. So versuchen wir, den optimalen Versorgungsausgleich für Sie zu erwirken.