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Abfindung Anwalt Nürnberg

Abfindung

Wir beraten über die Höhe einer etwaigen Abfindung und schätzen realistisch ein, was Ihnen zusteht und im Ernstfall gerichtlich durchsetzbar wäre.

Was Ihnen bei einer Abfindung zusteht.

Egal wie sicher das Arbeitsverhältnis scheint: vor einer überraschenden Kündigung ist letzten Endes kein Arbeitnehmer sicher. Flattert sie in den Briefkasten, denken deshalb viele Arbeitnehmer an die Möglichkeiten, um den Schaden zu reduzieren, beispielsweise durch den Erhalt einer Abfindung. 

Doch steht jedem Arbeitnehmer nach einer Kündigung eine Abfindung zu? Und wenn ja, wie hoch kann diese ausfallen? Hier kann ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt unterstützen, um für Sie im Falle des Falles das Optimum herauszuholen.

Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und -nehmer häufig auf die Zahlung einer Abfindung, die dem Arbeitnehmer als finanzielle Entschädigung für den Jobverlust die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern soll. So ist sie grundsätzlich eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, wenn sie nicht bereits in Arbeits- oder Tarifvertrag vorgeschrieben ist. Dabei ist die Höhe der Abfindung individuell und wird zwischen den Parteien ausgehandelt.

Viele Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, rechtliche Vorschriften sowie die Rechtsprechung regionaler Gerichte nehmen dabei Einfluss auf Anspruch und Höhe einer Abfindung. Hier unterstützen wir Sie, denn nur eine umfassende juristische Beratung kann eine realistische Einschätzung Ihres individuellen Falles geben. 

In der Regel haben Sie als Arbeitnehmer keinen einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung (über Ausnahmen informieren wir Sie), erfolgversprechend kann jedoch eine Kündigungsschutzklage sein. Arbeitgeber sind oft bereit, vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung zu zahlen, um den Kündigungsschutzprozess abzuschließen. Hier gilt es jedoch, die strenge Dreiwochenfrist nach Erhalt einer Kündigung einzuhalten – wir beraten Sie. 

Wir prüfen, was Ihnen im Falle einer Abfindung zusteht und setzen uns gegenüber Ihrem Arbeitgeber für Sie ein.

Wenn die Kündigung ausgesprochen wurde.

  • Haben Sie eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung bzw. eine Änderungskündigung erhalten?
  • Befürchten Sie den Erhalt einer außerordentlichen (fristlosen) oder ordentlichen Kündigung bzw. einer Änderungskündigung?
  • Möchten Sie sich vorher gütlich mit Ihrem Arbeitsvertragspartner einigen?
  • Fürchten Sie Probleme mit dem Arbeitsamt (Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld bzw. Verhängung einer Sperrzeit)?

So helfen wir Ihnen mit Ihrer Abfindung.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Ihrem Arbeitgeber 
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung im Gegenzug zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • ggf. Entwerfen eines Aufhebungssvertrages anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Vermeidung eines gerichtlichen Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung eines langwierigen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht unter gleichzeitiger Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen
  • Rasche Beendigung der Rechtsunsicherheit
  • rechtssichere Gestaltung zwecks Vermeidung der Anrechnung der Abfindung auf ein etwaiges Arbeitslosengeld bzw. der Verhängung einer Sperrzeit

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Juristische Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Abschluss der Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten
  • Gesetzlich ist im Arbeitsgerichtsverfahren keine Kostenerstattung vorgesehen, jede Partei trägt die Anwaltsgebühren selbst

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht

Wir sind als Experten für Arbeitsrecht bei arbeitsrechte.de gelistet.

Sie benötigen Beratung in anderen Rechtsthemen? Informieren Sie sich über unsere Tätigkeitsfelder als Rechtsanwalt in Nürnberg.