Wir beraten über die Höhe einer etwaigen Abfindung und schätzen realistisch ein, was Ihnen zusteht und im Ernstfall gerichtlich durchsetzbar wäre.
Egal wie sicher das Arbeitsverhältnis scheint: vor einer überraschenden Kündigung ist letzten Endes kein Arbeitnehmer sicher. Flattert sie in den Briefkasten, denken deshalb viele Arbeitnehmer an die Möglichkeiten, um den Schaden zu reduzieren, beispielsweise durch den Erhalt einer Abfindung.
Doch steht jedem Arbeitnehmer nach einer Kündigung eine Abfindung zu? Und wenn ja, wie hoch kann diese ausfallen? Hier kann ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt unterstützen, um für Sie im Falle des Falles das Optimum herauszuholen.
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und -nehmer häufig auf die Zahlung einer Abfindung, die dem Arbeitnehmer als finanzielle Entschädigung für den Jobverlust die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern soll. So ist sie grundsätzlich eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, wenn sie nicht bereits in Arbeits- oder Tarifvertrag vorgeschrieben ist. Dabei ist die Höhe der Abfindung individuell und wird zwischen den Parteien ausgehandelt.
Viele Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, rechtliche Vorschriften sowie die Rechtsprechung regionaler Gerichte nehmen dabei Einfluss auf Anspruch und Höhe einer Abfindung. Hier unterstützen wir Sie, denn nur eine umfassende juristische Beratung kann eine realistische Einschätzung Ihres individuellen Falles geben.
In der Regel haben Sie als Arbeitnehmer keinen einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung (über Ausnahmen informieren wir Sie), erfolgversprechend kann jedoch eine Kündigungsschutzklage sein. Arbeitgeber sind oft bereit, vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung zu zahlen, um den Kündigungsschutzprozess abzuschließen. Hier gilt es jedoch, die strenge Dreiwochenfrist nach Erhalt einer Kündigung einzuhalten – wir beraten Sie.
Wir prüfen, was Ihnen im Falle einer Abfindung zusteht und setzen uns gegenüber Ihrem Arbeitgeber für Sie ein.
Wir sind als Experten für Arbeitsrecht bei arbeitsrechte.de gelistet.
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