Wer in Deutschland in Not gerät, soll trotzdem ein menschenwürdiges Leben führen können. Bei allen Fragen, die sich im Bezug auf Sozialleistungen ergeben und bei denen Sie juristischen Rat brauchen, können wir Ihnen helfen.
Soziale Hilfen sind eine Unterstützung der Gemeinschaft für jeden Einzelnen, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Diese Leistungen stellen eine gesetzlich verankerte Hilfe dar, die ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen soll. Dabei sollen soziale Hilfen nicht nur Armut verhindern, sondern dem Leistungsempfänger auch eine Lebensgestaltung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Gleichzeitig soll sie ihn in die Lage versetzen, sein Leben perspektivisch wieder aus eigener Kraft zu gestalten.
Dabei spielt es generell keine Rolle, ob die Lage, in der der Bürger sich befindet, selbst verursacht wurde oder nicht, denn auf nahezu alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Die Sozialhilfe umfasst die beiden Leistungen
Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ist als Leistung definiert, die erwerbsfähige Personen, die trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden können oder mit ihrer Arbeit ein Einkommen erzielen, das ihren Lebensunterhalt nicht sichern kann, zusteht. Bei Vorliegen von Hilfsbedürftigkeit haben diese einen Rechtsanspruch auf ALG II. ALG II kann auch als Ergänzung zum Lebensunterhalt, als aufstockende Leistung, zum Einsatz kommen.
Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen oberhalb der Regelaltersgrenze wiederum haben Anspruch auf Sozialhilfe, das bedeutet insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wir beraten Sie als Anwälte für Sozialrecht in Nürnberg, falls Sie Ansprüche haben, diese Ihnen aber verwehrt bleiben. Sprechen Sie uns an!