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Soziale Hilfen

Soziale Hilfen

Wer in Deutschland in Not gerät, soll trotzdem ein menschenwürdiges Leben führen können. Bei allen Fragen, die sich im Bezug auf Sozialleistungen ergeben und bei denen Sie juristischen Rat brauchen, können wir Ihnen helfen. 

Sozialleistungen beantragen – existenzielle Unterstützung in Notlagen.

Soziale Hilfen ermöglichen ein menschenwürdiges Dasein

Soziale Hilfen sind eine Unterstützung der Gemeinschaft für jeden Einzelnen, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Diese Leistungen stellen eine gesetzlich verankerte Hilfe dar, die ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen soll. Dabei sollen soziale Hilfen nicht nur Armut verhindern, sondern dem Leistungsempfänger auch eine Lebensgestaltung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Gleichzeitig soll sie ihn in die Lage versetzen, sein Leben perspektivisch wieder aus eigener Kraft zu gestalten. 

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?

Dabei spielt es generell keine Rolle, ob die Lage, in der der Bürger sich befindet, selbst verursacht wurde oder nicht, denn auf nahezu alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Die Sozialhilfe umfasst die beiden Leistungen

Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ist als Leistung definiert, die erwerbsfähige Personen, die trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden können oder mit ihrer Arbeit ein Einkommen erzielen, das ihren Lebensunterhalt nicht sichern kann, zusteht. Bei Vorliegen von Hilfsbedürftigkeit haben diese einen Rechtsanspruch auf ALG II. ALG II kann auch als Ergänzung zum Lebensunterhalt, als aufstockende Leistung, zum Einsatz kommen. 

Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen oberhalb der Regelaltersgrenze wiederum haben Anspruch auf Sozialhilfe, das bedeutet insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 

Wir beraten Sie als Anwälte für Sozialrecht in Nürnberg, falls Sie Ansprüche haben, diese Ihnen aber verwehrt bleiben. Sprechen Sie uns an!

Anspruch auf Sozialleistungen aber sie bleiben Ihnen verwehrt?

  • Haben Sie Sozialleistungen beantragt und erhalten keinen Leistungsbescheid?
  • Ist Ihr Antrag auf Sozialleistungen abgelehnt worden?
  • Sollen Sie Sozialleistungen zurückbezahlen?
  • Haben Sie Widerspruch gegen eine nachteilige Entscheidung erhoben und ist der Widerspruch zurückgewiesen worden?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der jeweiligen Behörde
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Einlegung eines Widerspruchs
  • Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht
  • Gegebenenfalls Erheben einer Untätigkeitsklage bei ausbleibender Entscheidung der Behörde

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen
  • Erlass eines Leistungsbescheides
  • Abwehr von Rückzahlungsansprüchen
  • Rechtssicherheit für zukünftige Sozialleistungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Sozialbehörden haben grundsätzlich bei Erstanträgen sechs Monate, bei Widersprüchen drei Monate Zeit zu entscheiden
  • Gegebenenfalls Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Sozialgericht: Entscheidung binnen weniger Tage
  • Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht wird ansonsten maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im gerichtlichen Bereich
  • bei finanzieller Not: Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich

Ihre Ansprechpartner in Sachen Sozialrecht