Wenn der Ehemann, die Ehefrau oder beide die türkische Staatsangehörigkeit haben, stellen sich bei einer Scheidung eine Menge Fragen. Hier können unsere erprobten Anwälte für Familienrecht in Nürnberg Sie optimal unterstützen.
Die Antworten darauf, nach welchem Recht eine binationale Ehe geschieden wird, richten sich mittlerweile entscheidend danach, wo die Ehepartner ihren Lebensmittelpunkt haben, soweit keine Rechtswahl getroffen wurde.
Doch viele in Deutschland Geschiedene erkennen nicht die rechtliche Wichtigkeit der Thematik, ob ihre Scheidung auch in der Türkei anerkannt wird. In Deutschland erfolgte Scheidungen haben zunächst keine Bindungswirkung in der Türkei, es erfolgt auch keine Scheidungsmitteilung zwischen den beiden Staaten.
Türkische Staatsangehörige müssen das in Deutschland ausgesprochene Scheidungsurteil in der Türkei mittels gerichtlichen Verfahrens anerkennen lassen, erst nach erfolgreicher Anerkennung ist die Scheidung auch in der Türkei vollzogen. Dieser Prozess bedarf einer kompetenten rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht.
In unserer Kanzlei in Nürnberg klären wir Sie umfassend über die verschiedenen Fälle auf und können mit unseren Kooperationspartnern in der Türkei auch vor Ort rechtliche Beratung leisten. Sprechen Sie uns an.
Zunächst werden alle für die Scheidungsanerkennung zwingend notwendigen Urteilsausfertigungen und Beglaubigungen in Deutschland oder in der Türkei eingeholt. Danach erfolgt die Übersetzung dieser Scheidungspapiere, also beispielsweise die Übersetzung des türkischen Scheidungsurteils in die deutsche Sprache (oder umgekehrt in die türkische Sprache).
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht