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Erbschein-Anerkennung in der Türkei

Erbschein-Anerkennung in der Türkei

Mit der vorhandenen Erfahrung in deutsch-türkischen Rechts- und Geschäftsverhältnissen sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um erbrechtliche Angelegenheiten im Ausland geht.

Erbangelegenheiten im Ausland können mitunter herausfordernd sein.

Nach dem Tod eines Familienmitglieds sind viele Erben mit der Abwicklung der Erbangelegenheiten ohnehin schon überfordert, dies umso mehr, falls der Erbfall einen ausländischen Bezug aufweist. Die Beratung zu erbrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland für türkische Staatsangehörige, Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder auch Deutsche mit Immobilien oder anderem unbeweglichen Vermögen in der Türkei erfordert die umfassende Kenntnis sowohl des türkischen wie auch des deutschen Erbrechts, als auch der dazugehörigen formalen Anforderungen sowie steuerrechtlicher Aspekte. 

Der wichtigste Nachweis für die Erbenstellung ist der Erbschein, der in der Türkei durch das sog. Friedensgericht oder den Notar erteilt wird. Ist Vermögen, das vererbt werden soll, auf mehrere Länder verteilt, muss der erteilte Erbschein, der in einem Land ausgestellt wurde, im entsprechend anderen Land anerkannt werden. In der Kombination deutsch-türkischer erbrechtlicher Angelegenheiten ist eine solche Anerkennung hingegen nicht möglich, vielmehr muss in beiden Ländern ein eigener Erbschein erteilt werden. 

Mit unserer deutsch-türkischen Kompetenz kümmern sich unsere Anwälte für Erbrecht in Nürnberg um den Antrag eines türkischen Erbscheins beim zuständigen Gericht für Sie und verfügen über die optimalen Voraussetzungen, Sie umfassend zu beraten und die Formalitäten für Sie abzuwickeln. 

Mögliche Streitpunkte bei Erbangelegenheiten mit Auslandsbezug.

  • Sie sind von einem türkischen Staatsangehörigen als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht worden?
  • Sie haben eine Immobilie in der Türkei geerbt?
  • Sie möchten mit einem deutschen Erbschein Ihre Erbenstellung in der Türkei nachweisen?
  • Sie möchten mit einem türkischen Erbschein Ihr Erbe hier in Deutschland antreten?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Überprüfung anhand des Sachverhaltes bzw. des vorliegenden Testaments, welches Recht auf den Erbfall oder Teile des Nachlasses anzuwenden ist
  • Vorbereitung des erforderlichen Erbscheinantrages beim jeweils zuständigen Gericht
  • Einholung der erforderlichen Beglaubigungen zur Verwendung des deutschen Erbscheins in der Türkei bzw. für die Anerkennung des türkischen Erbscheins in Deutschland

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung doppelter kostenpflichtiger Erbscheinausstellungen 
  • Gegebenenfalls Nachlassspaltung möglich
  • Bei Ablehnung der Anerkennung: Rasche Ausstellung des Erbscheins durch das zuständige Nachlassgericht

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer der außergerichtlichen Anerkennung der bereits vorhandenen Erbscheine ist maßgeblich von der Mitarbeit der für die Beglaubigung zuständigen Behörden abhängig 
  • Die Dauer des gerichtlichen Erbscheinverfahrens wird durch das Nachlassgericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher für maximal EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • gerichtliche Vertretung im Erbscheinverfahren: Abrechnung in der Regel durch eine Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Begrenzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht