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Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung

Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung

Wie Sie die Vaterschaftsanerkennung in die Wege leiten können, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen und ob die Vaterschaft wieder zurückgezogen werden kann, erfahren Sie von unseren Familienrechtsanwälten. 

Der biologische Vater ist nicht unbedingt auch rechtlicher Vater.

Immer mehr Paare leben unverheiratet in einer Lebensgemeinschaft, wenn sie eine Familie gründen. Gesetzlich betrachtet ist in diesem Fall nach der Geburt zunächst allerdings nur die Kindesmutter rechtlich anerkannter Elternteil des Kindes. Um dem biologischen Vater ebenfalls Rechte und Pflichten zu verschaffen, ist eine Vaterschaftsanerkennung vonnöten. Diese kann vor wie auch nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden.

In weiteren Fällen, in denen beispielsweise während der Trennung der Eheleute ein Kind von einem neuen Lebenspartner zur Welt kommt, gilt dieses Kind zunächst als eheliches Kind. Hier gilt es Prozeduren einzuleiten, um dem biologischen Vater auch zu seiner Rolle als rechtlicher Vater zu verhelfen. 

Die Anerkennung der Vaterschaft spielt eine juristische Rolle.

Die Anerkennung der Vaterschaft spielt nicht nur eine emotionale, sondern auch eine juristische Rolle. So knüpfen sich an die Vaterschaft gewisse Folgen wie Umgangsrecht, Unterhaltspflichten etc.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht vertreten Mandanten umfassend im Bereich Vaterschaftsanerkennung oder -anfechtung. Kontaktieren Sie uns! 

Zweifel an der Vaterschaft?

  • Sie haben begründete Zweifel, dass Sie der leibliche Vater Ihres Kindes sind?
  • Sie möchten die Vaterschaft für ein nicht in der Ehe gezeugtes Kind anerkennen?
  • Ein Kind wird als eheliches Kind geführt, obwohl es von einem anderen Vater stammt?

So helfen wir Ihnen bei Vaterschaftsanerkennung.

Ablauf und Betreuung in unserer Kanzlei in Nürnberg

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Überprüfung des Familienstandes des Kindes anhand der Geburtsurkunde
  • ggf. Einholung der Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Einhaltung von wichtigen Ausschluss- und Anfechtungsfristen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Kostengünstige, außergerichtliche Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Kindesmutter
  • Bei fehlender Zustimmung: Erwirkung der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung
  • Gerichtliche Feststellung der Nichtvaterschaft durch Einleitung der Anfechtungsklage

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Einigung über die außergerichtliche Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Kindesmutter innerhalb weniger Wochen möglich
  • Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Familiengerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • bei finanzieller Not: Beantragung von Verfahrenskostenhilfe möglich

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg