Die Leistungen der sozialen Entschädigung richten sich nach dem Bundesversorgungsgesetz, das ursprünglich für Kriegsopfer und -hinterbliebene des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde.
Das Bundesversorgungsgesetz gilt seither in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach bestimmten Nebengesetzen Ansprüche haben. Wir prüfen für Sie, ob auch Sie Ansprüche an soziale Entschädigungen haben.
Soziale Entschädigung in Deutschland meint: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, hat Anspruch auf Versorgung im Rahmen der sozialen Entschädigung.
Dazu gehören unter anderem:
Wie hoch die Leistungen ausfallen, bemisst sich nach Umfang und Schwere der Schädigung und ihrer Folgen sowie dem jeweiligen Bedarf. Die Leistungen setzen sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen, die sowohl aus Geld- wie auch Sachleistungen bestehen.
Hierunter fallen unter anderem:
Ergänzt werden die oben erwähnten Leistungen bei besonderem Bedarf durch die Kriegsopferfürsorge.
Die Rechtslage um das Sozialrecht in Deutschland, mit dem Anspruch für alle Menschen soziale Sicherheit herzustellen, ist durchaus komplex. Zahlreiche Rechtsvorschriften in unterschiedlichen Gesetzen sowie ständige Änderungen machen es für Laien nahezu unmöglich, durchzublicken. Auch die steigende Zahl an Widersprüchen und Klagen gegen behördliche Entscheidungen aufgrund abgelehnter Leistungen, deutet darauf hin, dass es sich um einen komplexen Bereich des Deutschen Gesetzes handelt, der mit vielen Unsicherheiten verknüpft ist.
Falls Sie Unsicherheiten beim Antrag Ihnen zustehender Leistungen verspüren, sei es im Schwerbehindertenrecht, in der Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung oder der Entschädigung für Gewalttaten: prüfen Sie das Einschalten eines im Sozialrecht erfahrenen Juristen.