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Abmahnung Anwalt Nürnberg

Abmahnung

Wie Sie sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren und welche Möglichkeiten Ihnen zustehen, erfahren Sie von unseren Anwälten für Arbeitsrecht

Ihre Rechte bei einer Abmahnung.

Für Betroffene, die von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten haben, stellt sich sehr schnell die Frage „Was nun?“. Generell wird eine Abmahnung ausgesprochen, um einen Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten bzw. einen Verstoß gegen die Pflichten seines Arbeitsvertrages aufmerksam zu machen. So können beispielsweise wiederholtes Zuspätkommen, Diebstahl am Arbeitsplatz, die Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten oder Manipulation der Arbeitszeiterfassung Gründe für Abmahnungen liefern. 

Bei der Abmahnung gilt es einiges zu beachten, so muss beispielsweise der Grund für die Abmahnung deutlich und klar dargestellt werden, damit der Arbeitgeber nach erfolgter Abmahnung auch eine Chance hat, das beanstandete Verhalten zu verändern. 

Für den Arbeitnehmer ist eine Abmahnung in dem Sinne riskant, als dass sie etwaige Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben kann – bei wiederholter Abmahnung kann dann die Kündigung drohen. Eine Abmahnung wird dokumentiert und in der Personalakte vermerkt. 

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und ist diese aus Ihrer Sicht unwirksam, da es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten nicht um eine Pflichtverletzung handelt oder Sie darlegen können, dass das Unterstellte nicht passiert ist, können Sie die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Nach einer Abmahnung ist es daher ratsam, juristischen Beistand zu suchen. 

Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg, um Ihren individuellen Fall zu besprechen.

Abgemahnt worden. Was jetzt?

  • Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
  • Möchten Sie dagegen vorgehen?

So helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitgeber
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Stärkung der Position in einem sich gegebenenfalls später anbahnenden Kündigungsschutzverfahren
  • für den Arbeitnehmer: Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wiederherstellung des betrieblichen Friedens
  • Herbeiführung der Rechtssicherheit bereits im vorgerichtlichen Stadium

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Wochen
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermins innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
  • private Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten
  • bei finanzieller Not ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht

Wir sind als Experten für Arbeitsrecht bei arbeitsrechte.de gelistet.

Sie benötigen Beratung in anderen Rechtsthemen? Informieren Sie sich über unsere Tätigkeitsfelder als Rechtsanwalt in Nürnberg.