Wie Sie sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren und welche Möglichkeiten Ihnen zustehen, erfahren Sie von unseren Anwälten für Arbeitsrecht.
Für Betroffene, die von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten haben, stellt sich sehr schnell die Frage „Was nun?“. Generell wird eine Abmahnung ausgesprochen, um einen Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten bzw. einen Verstoß gegen die Pflichten seines Arbeitsvertrages aufmerksam zu machen. So können beispielsweise wiederholtes Zuspätkommen, Diebstahl am Arbeitsplatz, die Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten oder Manipulation der Arbeitszeiterfassung Gründe für Abmahnungen liefern.
Bei der Abmahnung gilt es einiges zu beachten, so muss beispielsweise der Grund für die Abmahnung deutlich und klar dargestellt werden, damit der Arbeitgeber nach erfolgter Abmahnung auch eine Chance hat, das beanstandete Verhalten zu verändern.
Für den Arbeitnehmer ist eine Abmahnung in dem Sinne riskant, als dass sie etwaige Auswirkungen auf den Kündigungsschutz haben kann – bei wiederholter Abmahnung kann dann die Kündigung drohen. Eine Abmahnung wird dokumentiert und in der Personalakte vermerkt.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und ist diese aus Ihrer Sicht unwirksam, da es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten nicht um eine Pflichtverletzung handelt oder Sie darlegen können, dass das Unterstellte nicht passiert ist, können Sie die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Nach einer Abmahnung ist es daher ratsam, juristischen Beistand zu suchen.
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