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Änderungskündigung

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nur zu geänderten Bedingungen fortsetzen möchte. Welche Tücken es hierbei gibt, erfahren Sie von uns.

Änderungskündigungen sind wie Beendigungskündigungen zu betrachten.

Eine Änderungskündigung kommt immer dann in Betracht, wenn Sie als Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu Ihrem Arbeitnehmer nur unter geänderten Bedingungen fortführen möchten oder können. Hier kommt die sogenannte Änderungskündigung zum Einsatz, in der eine Kündigung ausgesprochen wird, gleichzeitig aber in einer anderen Position im Unternehmen eine neue Stelle angeboten wird. 

Dies ist häufig zwingender Schritt bei einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder einer Umstrukturierung des Arbeitgebers. Die Änderungskündigung sieht jedoch eine Reihe rechtlicher Vorgaben vor. Um teure Fehler, Widersprüche oder gar arbeitsgerichtliche Verfahren zu vermeiden, sollten sich Arbeitgeber juristisch unterstützen lassen, wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer Umstrukturierung Änderungskündigungen aussprechen. 

Zwingender Bestandteil einer Änderungskündigung ist die Beendigungserklärung und das Angebot der neuen Position sowie der daran geknüpften Arbeitsbedingungen. Dem Arbeitnehmer muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die Änderungen nachvollziehen zu können sowie innerhalb einer dreiwöchigen Frist das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt er ab, gilt das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist als beendet. Trotz Ablehnung steht es Arbeitnehmern jedoch frei, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hier sollten Arbeitgeber entsprechend juristisch gewappnet sein. 

Unsere Anwälte im Arbeitsrecht helfen Ihnen gewissenhaft dabei, geplante Änderungen der Arbeitsbedingungen in Form einer Änderungskündigung umzusetzen und stehen Ihnen sowohl beratend bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung sowie – falls nötig – bei der gerichtlichen Vertretung zur Seite. 

Denken Sie über eine Änderungskündigung nach?

  • Ist das bestehende Arbeitsverhältnis nicht mehr mit der gegebenen Situation vereinbar?
  • Möchten Sie eine Änderungskündigung aussprechen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber dem Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell zu setzenden Ziele
  • Überprüfen bzw. Entwerfen einer Änderungskündigung anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Vertretung im Rahmen einer durch den Arbeitnehmer erhobenen Kündigungsschutzklage mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht feststellen zu lassen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit
  • ggf. Vereinbarung einer Abfindung im Rahmen des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht
  • Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, Gütetermin zur raschen Streitbeilegung wird in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen festgesetzt
  • Dauer des streitigen Verfahrens wird maßgeblich durch die Gerichte vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für unsere Beratungsleistungen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
  • Zudem bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht