Mit ihm beginnt das Arbeitsverhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und einem neuen Arbeitnehmer. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Arbeitsvertrag gelten, erfahren Sie von unseren auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen.
Ist die Suche nach neuen Arbeitnehmern abgeschlossen, werden Sie ihn benötigen: einen rechtssicher gestalteten Arbeitsvertrag. Es gibt Arbeitsverträge in unzähligen Varianten, befristet oder unbefristet, als Teilzeit-, Minijob- oder Praktikumsvertrag sowie projektbezogen oder als Aushilfsvertrag. In ihm wird definiert, welche Stundenzahl zu leisten ist, ob eine Probezeit vorgesehen ist, wie viele Urlaubstage zur Verfügung stehen und was im Krankheitsfall zu beachten ist.
Wir prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag rechtssicher ausgearbeitet ist oder es eventuell unwirksame Klauseln in diesem gibt, die Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt oder im Falle einer Streitigkeit „auf die Füße fallen“ könnten. Gleichzeitig machen wir Ihnen ganz konkrete Vorschläge, wie Sie einen rechtssicheren und fairen Arbeitsvertrag formulieren.
Für ein erfolgreiches Miteinander im Job beraten Sie unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht auch gerne kurzfristig.