Wir beraten Privatpersonen bei der Prüfung von Dienstverträgen und der Geltendmachung etwaiger Ansprüche.
Dienstverträge begegnen uns im privaten Bereich immer wieder – auch außerhalb des Berufslebens. Denn auch wenn der Arbeitsvertrag in Deutschland der wohl bekannteste Dienstvertrag ist, so gibt es schier unzählige weitere Typen an Dienstverträgen, wie beispielsweise den Behandlungsvertrag, der mit dem Arzt geschlossen wird, den Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt oder den Telekommunikationsvertrag zur Nutzung von Internet, Handy und Telefon.
Dabei ist ein Dienstvertrag ein gegenseitiger Vertrag und regelt Einzelheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen. Durch den Vertrag verpflichtet sich grundsätzlich eine Partei zur Leistung bestimmter Dienste, wofür der Vertragspartner (Dienstberechtigter) die vereinbarte Vergütung zu entrichten hat (§611 BGB).
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und etwaigen Problemen rund um das Dienstvertragsrecht. Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, die versprochene Leistung nicht erhalten und möchten die Aussicht auf Schadenersatzansprüche prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns.