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Dienstvertrag

Dienstvertrag

Wir beraten Privatpersonen bei der Prüfung von Dienstverträgen und der Geltendmachung etwaiger Ansprüche.

Was ist ein Dienstvertrag?

Dienstverträge begegnen uns im privaten Bereich immer wieder – auch außerhalb des Berufslebens. Denn auch wenn der Arbeitsvertrag in Deutschland der wohl bekannteste Dienstvertrag ist, so gibt es schier unzählige weitere Typen an Dienstverträgen, wie beispielsweise den Behandlungsvertrag, der mit dem Arzt geschlossen wird, den Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt oder den Telekommunikationsvertrag zur Nutzung von Internet, Handy und Telefon. 

Dabei ist ein Dienstvertrag ein gegenseitiger Vertrag und regelt Einzelheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen. Durch den Vertrag verpflichtet sich grundsätzlich eine Partei zur Leistung bestimmter Dienste, wofür der Vertragspartner (Dienstberechtigter) die vereinbarte Vergütung zu entrichten hat (§611 BGB). 

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und etwaigen Problemen rund um das Dienstvertragsrecht. Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, die versprochene Leistung nicht erhalten und möchten die Aussicht auf Schadenersatzansprüche prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns. 

Was Sie im Zusammenhang mit Dienstverträgen beachten sollten.

  • Haben Sie einen Dienstvertrag abgeschlossen und erhalten die versprochene Leistung nicht?
  • Haben Sie einen Dienstvertrag abgeschlossen und bekommen die vereinbarte Vergütung nicht?
  • Haben Sie einen Dienstvertrag abgeschlossen und möchten die Vergütung aufgrund eines Mangels bzw. unvollständiger Leistungserbringung zurückbehalten?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Überprüfen des Dienstvertrages anhand gesetzlicher Grundlagen

Ziele und Erfolgsaussichten 

  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Abwehr von Vergütungsansprüchen
  • Realisieren von Vergütungsansprüchen
  • Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Außergerichtliche Verfahrensdauer hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Gerichtliche Verfahrensdauer wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für den Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage/Klageabwehr möglich

Ihr Ansprechpartner in Sachen Allgemeines Zivilrecht