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Bussgeld Anwalt Nürnberg

Bußgeld

Droht Ihnen ein Bußgeld aufgrund eines verkehrsrechtlichen Vergehens? Wie Sie damit umgehen oder dieses eventuell umgehen können, erfahren Sie von uns.

Droht Ihnen ein Bußgeldverfahren?

Im Halteverbot geparkt, zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel: im Straßenverkehr ist schnell eine Ordnungswidrigkeit begangen. Selten steckt böser Wille dahinter. Nichtsdestotrotz folgt auf festgestelltes Fehlverhalten im Verkehr häufig ein Bußgeldverfahren. 

Ein Bußgeldverfahren wird dann eingeleitet, wenn ein Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift für gegeben erachtet wird. Das „Ende vom Lied“ ist nicht selten, dass Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden, ein Bußgeld zu zahlen ist und eventuell ein Fahrverbot ausgesprochen wird. An dieser Stelle stellt sich Betroffenen die Frage, ob und inwieweit diese Rechtsfolgen verhindert werden können. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Nürnberg können Sie hierüber informieren.

Gewissenhaft unterstützen wir Sie im Verfahren gegenüber der Ordnungswidrigkeitenbehörde oder dem zuständigen Amtsgericht. So bauen wir auf Basis des Vorwurfs eine geeignete Verteidigungsstrategie auf. Immer wieder mussten wir feststellen, dass eine Verteidigung gegen Bußgeldbescheide ohne anwaltliche Unterstützung häufig nur zusätzliche Kosten verursacht und nicht zum gewünschten Ziel führt.

Im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwälte bei gençer & coll. verhelfen Ihnen soweit möglich zu einem zufriedenstellenden Ergebnis. 

Nach Erhalt des Bußgeldbescheides.

  • Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
  • Sie müssen ein Bußgeld zahlen?
  • Sie möchten gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?
  • Sie möchten die Höhe des Bußgeldes reduzieren?
     

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache der Vorgehensweise Ihrer Person
  • Akteneinsicht (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
  • Eingehende Beratung nach erfolgter Akteneinsicht
  • Überprüfung der Höhe des Bußgeldbescheides nach dem Bußgeldkatalog

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Aufhebung des Bußgeldbescheides
  • Reduzierung der Höhe des Bußgeldbescheides

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Erstberatung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Vorgerichtliche Verfahrensdauer wird maßgeblich von den zuständigen Behörden bestimmt
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen z.T. die Kosten, soweit Verkehrsverwaltungsverfahren mit versichert sind
  • Volle Kostenerstattung bei erfolgreichem Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid möglich

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht