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Schadenersatz Anwalt Nürnberg

Schadenersatz im Verkehrsrecht

Schnell ist es passiert: ein Verkehrsunfall. Jetzt gilt es, Ihre etwaigen Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen. Wir beraten Sie umfassend und setzen Ihre Forderungen durch.

Das große Fragezeichen nach einem Unfall.

Ein Verkehrsunfall ist immer mit Stress verbunden. Nun gilt es aber auch noch, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen. Aber was steht Ihnen überhaupt zu? Und in welcher Höhe? Haben Sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld?

Hier ist zudem zunächst der Sachverhalt zu ermitteln: Trifft Sie an dem Unfall eventuell eine Mitschuld? Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Gibt es Zeugen? Nach der Ermittlung des Verschuldensquote am Unfall gilt es, den Ihnen entstandenen Schaden ggf. durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Gegen wen sich Ihre Schadenersatzforderungen richten und wie Sie diese durchsetzen, klären wir für Sie als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. 

Schadenersatzansprüche geltend machen oder abwehren?

  • Sie möchten Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld geltend machen?
  • Sie wissen nicht, ob und wie viel Schmerzensgeld Sie verlangen können?
  • Sie werden zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgefordert und möchten sich dagegen wehren?
     

So helfen wir Ihnen mit Schadenersatz.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • ggf. Akteneinsicht in den polizeilichen Unfallbericht
  • rechtliche Prüfung, ob Ihnen Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld zusteht
  • Ermittlung der Höhe des Schadenersatzes/Schmerzensgeldes
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Zunächst außergerichtliche Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes
  • Versuch einer außergerichtlichen Einigung
  • Gerichtliche Geltendmachung des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Schadenersatzansprüchen und/oder Schmerzensgeldansprüchen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab, insbesondere auch der Beibringung der Schadensdokumentation
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • außergerichtlich Abrechnung nach dem RVG - hier dem Gegenstandswert
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen i.d.R. Kosten
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bzw. der Versicherung bei eindeutiger Haftungsverteilung
     

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht