Bei der Gesellschaftsgründung sehen sich Gründer einer Vielzahl von Fragen ausgesetzt. Ob Rechtsformwahl oder Haftungsrisiken: Machen Sie sich unseren Sachverstand zu Nutze und lassen Sie sich umfassend durch einen Anwalt beraten.
Zahlreiche Unternehmensgründungen scheitern bereits in den ersten Jahren. Die Gründe hierfür lassen sich häufig auf mangelndes Know-how zurückführen. Plötzlich gilt es Probleme zu lösen, die im beruflichen Werdegang bislang noch keine Rolle gespielt haben. Es zeugt von unternehmerischer Weitsicht, sich frühzeitig Unterstützung ins Boot zu holen. Der Staat sieht dies ähnlich und fördert mit zahlreichen Programmen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen bei der Existenzgründung.
Das Gesetz stellt für die Unternehmensgründung eine Vielzahl verschiedener Gesellschafts- und Rechtsformen bereit. Diese unterscheiden sich jedoch enorm, etwa hinsichtlich der persönlichen Haftung, der Kapitalausstattung, der Informationspflicht sowie der Besteuerung des Unternehmens.
So gibt es neben der Unternehmensform für Alleingründer als Einzelunternehmer zahlreiche Gesellschaftsformen wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die OHG (offene Handelsgesellschaft), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co. KG – um nur einige zu nennen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine umfassende rechtliche Beratung in jedem Falle empfehlenswert ist, um zu gewährleisten, dass die für das Unternehmen nach den individuellen Bedürfnissen passende Rechtsform gewählt wurde und diese einer erfolgreichen Zukunft entgegenblicken kann. Wir beraten Sie als Anwalt für Gesellschaftsrecht gerne bei diesem wichtigen Schritt.
Mit der Unternehmensgründung gehen zahlreiche Formalitäten einher, wie die Gewerbeanmeldung, die Eintragung im Handelsregister und viele weitere. Die Schritte unterscheiden sich je nach Branche und gewählter Rechtsform des Unternehmens. Wir begleiten Sie und sorgen somit für eine effiziente und rasche Abwicklung, so dass Sie sich von Anfang an auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Corporate Compliance
Auch nach der Gründung einer Gesellschaft gilt es zahlreichen Rechtsvorschriften Genüge zu tun. Das betrifft neben den allgemein bekannten Pflichten für die Rechnungslegung und Buchführung auch Fragen des Datenschutzes, arbeitsrechtliche Regelungen, Informationspflichten – um nur einige zu nennen. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben kann teilweise drastische Konsequenzen haben.
Damit stehen Unternehmen heute vor der Herausforderung, sich laufend einen Überblick über die einzuhaltenden Regelungen zu verschaffen und diese in der täglichen Praxis einzuhalten. Wir unterstützen Sie als Kanzlei für Gesellschaftsrecht dabei.
Wenn Sie nicht über das notwendige Eigenkapital verfügen, dass für die Unternehmensneugründung notwendig ist, stellt sich die Frage nach dem passenden Finanzierungskonzept. Wir beraten Sie objektiv bei der Entwicklung eines tragfähigen Finanzierungskonzepts und begleiten Sie bei Verhandlungen und den notwendigen Formalitäten in folgenden Bereichen.
Bankkredite und Leasing: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Partner, bei der Beantragung und der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen etc.
Weitere Finanzierungskonzepte: Neben den beiden landläufig bekannten Finanzierungsmöglichkeiten können je nach Vorhaben auch eine Reihe weiterer Finanzierungskonzepte genutzt werden, z. B. Mezzanine-Kapital, Private Equity, Venture Capital etc.