Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr

Rahmenverträge und Pauschalhonorare

Rahmenverträge und Pauschalhonorare

Unseren dauerhaften Geschäftspartnern bieten wir individuell zugeschnittene Rahmenverträge.

Pauschale Abrechnungsmodelle möglich.

Insbesondere für die Betreuung bei außergerichtlichen Angelegenheiten bieten wir die Möglichkeit monatlicher Honorarpauschalen. Im Rahmen gerichtlicher Verfahren können ebenfalls individuelle Vereinbarungen getroffen werden, z.B. in Form von Stundenabrechnungen.

Hier bieten wir Ihnen – je nach Beratungs- und Betreuungsbedarf – unterschiedlichste Modelle an, um eine umfassende rechtliche Betreuung in Abwägung zu höchster Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten – gleich ob in Form von Monatspauschalen oder Einzelvereinbarungen im Rahmen von Projektarbeiten.

Auch bieten wir an, unsere Kanzlei als „externe Rechtsabteilung“ zu nutzen, soweit Ihr Unternehmen eine solche nicht unterhält oder diese durch nicht abgedeckte Rechtsgebiete ergänzt werden soll. Durch einen fixen Ansprechpartner wird eine zügige Bearbeitung Ihrer rechtlichen Probleme und Fragestellungen gewährleistet - mit dem Anspruch der Flexibilität und Erreichbarkeit einer Inhouse-Lösung.

Pauschale Abrechnungsmodelle bieten wir z. B. speziell für Banken auch für Kreditrückführungen aus dem Ausland an. Sie gewinnen damit ein hohes Maß an Kostentransparenz.

Sprechen Sie uns an. Bereits im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs können wir Ihnen eine Einschätzung über ein zu erwartendes Honorarvolumen nach Ihrem individuellen Bedarf mitteilen.