Falls Ihnen der Verlust Ihres Führerscheins droht, wenden Sie sich für eine umfassende Beratung an uns.
Mit Erlangen der Volljährigkeit und Ablegung der Führerscheinprüfung kann man die Fahrerlaubnis erhalten, diese durch Fehlverhalten im Straßenverkehr jedoch schnell wieder verlieren. Das Fahrverbot beschreibt das Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen. Es kann im Rahmen eines Bußgeld- oder Strafverfahrens ausgesprochen werden. Grundsätzlich muss zwischen dem Fahrverbot als Nebenstrafe zum Bußgeld und der Entziehung der Fahrerlaubnis unterschieden werden.
Das Fahrverbot ist lediglich eine temporäre Maßnahme, nach Ablauf derer man den Führerschein wieder zurückerlangt. In der Regel ist diese temporäre Maßnahme eine Nebenstrafe zum ausgesprochenen Bußgeld. Die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen dient dem Schutze der anderen Verkehrsteilnehmer und bedeutet, dass die Fahrerlaubnis aberkannt wird. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn zu viele Punkte in Flensburg verzeichnet wurden. Auch vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis, beispielsweise durch Alkohol am Steuer, sind nicht unüblich. Möchte man nach der Entziehung des Führerscheins wieder die Fahrerlaubnis erlangen, muss diese neu beantragt werden. Nicht selten muss vor der erneuten Erteilung eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden.
Ob in Ihrem Falle die Chancen gut stehen, sich gegen ein permanentes Fahrverbot zu wehren, zeigt Ihnen ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht auf.