Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr

Erbschein

Erbschein

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Sobald Anhaltspunkte für ein ungültiges Testament vorliegen, sollten Sie sich juristisch beraten lassen. 

Was regelt ein Erbschein?

Ein Erbe anzutreten ist in der Regel mit Trauer und starker emotionaler Belastung verbunden. Darüber hinaus müssen Erbnehmer zahlreiche rechtliche wie steuerliche Aspekte berücksichtigen sowie eine Vielzahl von Dokumenten beschaffen und einreichen. Um Unstimmigkeiten oder Streit zu vermeiden ist es empfehlenswert, sich in diesem Prozess juristische Unterstützung zu suchen. 

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das beurkundet, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Er dient dazu, um sich gegenüber Dritten als Erbe zu legitimieren. Neben Angaben über den Erblasser und den Erben geben Erbscheine auch Auskunft über den Umfang der Erbschaft sowie etwaige vorhandene Verfügungsbeschränkungen (die beispielsweise durch ein Testament definiert werden).

Wer den Erbschein beantragt, muss die Tatsachen, die das behauptete Erbrecht begründen, angeben. Das entsprechende Nachlassgericht ermittelt sodann von Amts wegen den oder ggf. die Erben. Nur wenn die erforderlichen Tatsachen vom Gericht als gegeben erachtet werden, erteilt dieses den Erbschein. Etwaigen Zurückweisungen von Anträgen kann mit dem Rechtsmittel der Beschwerde begegnet werden. 

Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in Nürnberg bei der Nachlassverwaltung, dem Erbscheinantrag und prüfen alle nötigen Anforderungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrem Erbe ergeben. 

Typische Problemfelder im Zusammenhang mit dem Erbschein.

  • Sie haben ein Grundstück geerbt und möchten sich im Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen?
  • Sie möchten sich das geerbte Sparvermögen von der Sparkasse oder der Bank auszahlen lassen oder Verfügungen über das Konto des Verstorbenen treffen?
  • Sie möchten Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Überprüfung anhand des Sachverhaltes bzw. des ggf. vorliegenden Testaments, ob und zu welchem Anteil ein Anspruch auf das Erbe entstanden ist
  • Vorbereitung des erforderlichen Erbscheinantrages durch Ermittlung bzw. Ausschluss möglicher Miterben
  • Zusammenstellung der für den Erbscheinantrag erforderlichen Nachweise

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Ausstellung des Erbscheins als rechtlich wirksamer Nachweis der Erbenstellung
  • Vermeidung kostenpflichtiger und langwieriger, gerichtlicher Klagen im Hinblick auf das Erbverfahren

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer der außergerichtlichen Vorbereitung des Erbscheinantrages ist maßgeblich von dem Umfang der einzuholenden, zwingend erforderlichen Urkunden und der Mitarbeit der beteiligten Behörden abhängig 
  • Die Dauer des gerichtlichen Erbscheinverfahrens wird durch das Nachlassgericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher für maximal EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • gerichtliche Vertretung im Erbscheinverfahren: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung zur frühzeitigen Begrenzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht