Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Sobald Anhaltspunkte für ein ungültiges Testament vorliegen, sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
Ein Erbe anzutreten ist in der Regel mit Trauer und starker emotionaler Belastung verbunden. Darüber hinaus müssen Erbnehmer zahlreiche rechtliche wie steuerliche Aspekte berücksichtigen sowie eine Vielzahl von Dokumenten beschaffen und einreichen. Um Unstimmigkeiten oder Streit zu vermeiden ist es empfehlenswert, sich in diesem Prozess juristische Unterstützung zu suchen.
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das beurkundet, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Er dient dazu, um sich gegenüber Dritten als Erbe zu legitimieren. Neben Angaben über den Erblasser und den Erben geben Erbscheine auch Auskunft über den Umfang der Erbschaft sowie etwaige vorhandene Verfügungsbeschränkungen (die beispielsweise durch ein Testament definiert werden).
Wer den Erbschein beantragt, muss die Tatsachen, die das behauptete Erbrecht begründen, angeben. Das entsprechende Nachlassgericht ermittelt sodann von Amts wegen den oder ggf. die Erben. Nur wenn die erforderlichen Tatsachen vom Gericht als gegeben erachtet werden, erteilt dieses den Erbschein. Etwaigen Zurückweisungen von Anträgen kann mit dem Rechtsmittel der Beschwerde begegnet werden.
Wir unterstützen Sie als Rechtsanwalt für Erbrecht in Nürnberg bei der Nachlassverwaltung, dem Erbscheinantrag und prüfen alle nötigen Anforderungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrem Erbe ergeben.