Bei Kaufverträgen kann es zu vielgearteten Streitigkeiten kommen. Bei Problemen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Ob beim privaten Kauf eines gebrauchten Wagens oder dem morgendlichen Gang zum Bäcker: beide Transaktionen stellen einen Kauf dar, dem ein Kaufvertrag zugrunde liegt. Wie Sie sehen, muss ein solcher nicht schriftlich abgeschlossen werden. Im Alltag begegnen wir täglich Geschäften dieser Art, die meist problemlos verlaufen. Doch spätestens, wenn es nach dem Kauf zu Streitigkeiten kommt, ist guter Rat teuer.
Der Kaufvertrag regelt die Pflichten und Rechte zwischen Verkäufer und Käufer. Im Zusammenhang dieses Spannungsfeldes ergibt sich eine schier unüberschaubare Anzahl möglicher Streitigkeiten, die zwischen Käufer und Verkäufer auftreten können. Dabei geht es häufig um Gewährleistungsrechte, da Ware falsch oder mangelhaft geliefert wurde, oder der Käufer eine andere Erwartungshaltung an das erworbene Objekt stellt. Juristisch ist dann zu prüfen, ob der Verkäufer seiner im Kaufvertrag definierten Pflicht nachgekommen ist. Auch muss stets beachtet werden, ob z.B. für eine Mängelbeseitigung Fristen gesetzt werden mussten und diese entsprechend eingehalten wurden.
Die Rechtsprobleme im Bezug auf Kaufverträge und daraus resultierenden Streitigkeiten regeln unsere erprobten Anwälte im Handumdrehen für Sie.