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Kaufvertrag

Kaufvertrag

Bei Kaufverträgen kann es zu vielgearteten Streitigkeiten kommen. Bei Problemen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. 

Unzufrieden nach einem Kauf? Wir beraten.

Ob beim privaten Kauf eines gebrauchten Wagens oder dem morgendlichen Gang zum Bäcker: beide Transaktionen stellen einen Kauf dar, dem ein Kaufvertrag zugrunde liegt. Wie Sie sehen, muss ein solcher nicht schriftlich abgeschlossen werden. Im Alltag begegnen wir täglich Geschäften dieser Art, die meist problemlos verlaufen. Doch spätestens, wenn es nach dem Kauf zu Streitigkeiten kommt, ist guter Rat teuer.

Der Kaufvertrag regelt die Pflichten und Rechte zwischen Verkäufer und Käufer. Im Zusammenhang dieses Spannungsfeldes ergibt sich eine schier unüberschaubare Anzahl möglicher Streitigkeiten, die zwischen Käufer und Verkäufer auftreten können. Dabei geht es häufig um Gewährleistungsrechte, da Ware falsch oder mangelhaft geliefert wurde, oder der Käufer eine andere Erwartungshaltung an das erworbene Objekt stellt. Juristisch ist dann zu prüfen, ob der Verkäufer seiner im Kaufvertrag definierten Pflicht nachgekommen ist. Auch muss stets beachtet werden, ob z.B. für eine Mängelbeseitigung Fristen gesetzt werden mussten und diese entsprechend eingehalten wurden.

Die Rechtsprobleme im Bezug auf Kaufverträge und daraus resultierenden Streitigkeiten regeln unsere erprobten Anwälte im Handumdrehen für Sie. 

Typische Fragestellungen in Kaufsituationen.

  • Sie haben etwas gekauft und die Ware nicht erhalten?
  • Sie haben etwas verkauft und das Geld nicht bekommen?
  • Sie haben eine mangelhafte Ware erhalten (fehlerhafte Ware)?
  • Ihnen wird vorgeworfen, eine mangelhafte Ware verkauft zu haben?
  • Sie möchten einen Kaufvertrag rückgängig machen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens 
  • Zusammenfassen des Sachverhaltes und rechtliche Überpüfung des Kaufvertrages
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen
  • Prüfung von Verbraucherschutzvorschriften
  • Rücktritt vom Kaufvertrag nach den gesetzlichen Grundlagen
  • Überpüfung und Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen
  • Überpüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen
  • Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten, innerhalb weniger Werktage möglich
  • Das außergerichtliche Verfahre hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Eine etwaige gerichtliche Verfahrensdauer wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für den Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • die Kosten des gerichtlichen Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage/Klageabwehr möglich

Ihr Ansprechpartner in Sachen Allgemeines Zivilrecht