Falls Sie eine Vorladung wegen Körperverletzung erhalten haben, sollten Sie schnell agieren und einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren.
Schnell ist es passiert: Ein harmloses Wortgefecht entwickelt sich zu einem Handgemenge, die Stimmung wird aggressiver und eskaliert letztlich. Wer eben noch schlichten wollte, wird nun tätlich angegriffen und wehrt sich – im Nu findet man sich im Fadenkreuz der Ermittler wieder. Ob eine Körperverletzung dann nachgewiesen werden kann und wie Zeugenaussagen zu bewerten sind, ist im Einzelfall äußerst komplex. Schon frühzeitig sollte man sich anwaltlichen Rat holen.
Die Körperverletzung ist zu unterscheiden zwischen der einfachen Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung, der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Körperverletzung mit Todesfolge. Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar. Die Höhe des zu erwartenden Strafmaßes unterscheidet sich zwischen diesen Varianten enorm.
Unser Rechtsanwalt für Strafrecht in Nürnberg verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Körperverletzungsdelikte. Gerne beraten wir Sie und übernehmen Ihre Verteidigung. Bei weniger schweren Fällen wird es immer Ziel sein, eine Einstellung des Verfahrens für Sie zu erreichen.