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Körperverletzung

Körperverletzung

Falls Sie eine Vorladung wegen Körperverletzung erhalten haben, sollten Sie schnell agieren und einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren. 

Wir vertreten Sie bei Körperverletzung erfahren und zielführend.

Schnell ist es passiert: Ein harmloses Wortgefecht entwickelt sich zu einem Handgemenge, die Stimmung wird aggressiver und eskaliert letztlich. Wer eben noch schlichten wollte, wird nun tätlich angegriffen und wehrt sich – im Nu findet man sich im Fadenkreuz der Ermittler wieder. Ob eine Körperverletzung dann nachgewiesen werden kann und wie Zeugenaussagen zu bewerten sind, ist im Einzelfall äußerst komplex. Schon frühzeitig sollte man sich anwaltlichen Rat holen. 

Die Körperverletzung ist zu unterscheiden zwischen der einfachen Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, der schweren Körperverletzung, der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Körperverletzung mit Todesfolge. Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar. Die Höhe des zu erwartenden Strafmaßes unterscheidet sich zwischen diesen Varianten enorm. 

Unser Rechtsanwalt für Strafrecht in Nürnberg verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Körperverletzungsdelikte. Gerne beraten wir Sie und übernehmen Ihre Verteidigung. Bei weniger schweren Fällen wird es immer Ziel sein, eine Einstellung des Verfahrens für Sie zu erreichen. 

Eines der häufigsten Delikte im Strafrecht: wir beraten.

  • Werden Sie beschuldigt, eine Körperverletzung begangen zu haben?
  • Sind Sie Opfer einer Körperverletzung und möchten Strafanzeige gegen den Täter stellen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung gegen Sie zugelassen?
  • Möchten Sie als Geschädigter per Nebenklage einer Klage beitreten?
  • Möchten Sie als vermeintlicher Täter Schmerzensgeldforderungen abwehren?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • ggf. Stellung einer Strafanzeige gegen den Täter, spätere Erhebung einer Nebenklage

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Freispruch/Einstellung/Strafmaßminderung
  • Verurteilung des Täters im Nebenklageverfahren
  • ggf. Abwehr von Schmerzensgeldforderungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de
Benno B. Gürsoy

Benno B. Gürsoy

Rechtsanwalt -
Zulassung voraussichtl. April 2024
Tätigkeitsbeginn am 11. März 2024

+49 911 37 66 76-0
guersoy@gencer-coll.de