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Wir unterstützen Sie beim Zulassungsverfahren von Werkvertragsarbeitnehmern

Werkvertragsverfahren

Wir unterstützen Sie beim Zulassungsverfahren von Werkvertragsarbeitnehmern

Wir sind Ihr erfahrener Partner im Bereich der Zulassung von Werkverträgen

Wir beraten seit Jahren international tätige Unternehmen bei ihren Geschäftstätigkeiten wie der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen von Werkverträgen in Deutschland. Durch die anhaltend hohe Nachfrage vor allem im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, vergeben immer mehr Unternehmen (beispielsweise größere Bauträger) ihre Aufträge an Subunternehmer. Wenn diese beauftragten Unternehmer nicht aus der EU stammen, ist ein Verfahren zu durchlaufen, in dessen Zuge die jeweiligen Verträge zu prüfen und zu genehmigen sind.

Diese Prüfung ist umfangreich, sie erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Bereits vor Antragstellung sind viele Unterlagen einzuholen und einige Voraussetzungen einzuhalten – je nach Branche der Tätigkeit auch höchst unterschiedliche. In der Folge können nach Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit so genannte Werkvertragsarbeitnehmerkarten erteilt werden, so dass die Mitarbeiter aus dem Ausland Visa zur Arbeitsaufnahme im Rahmen dieser Werkverträge bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen können. 

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Werkvertragsverfahrens und konnte so schon einige Vorhaben der Entsendung türkischer Arbeitnehmer begleiten. Wir beraten und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden. Auf den nachstehenden Seiten möchten wir Sie darüber informieren, welche organisatorischen und bürokratischen Hürden zu nehmen sind und wie wir Sie hierbei unterstützen können, so dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. 

Themen im Werkvertragsverfahren

Themen im Werkvertragsverfahren

Wir bieten Unternehmen Unterstützung in allen Fragen zu Werkvertragsverfahren.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Werkvertragsverfahren

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de