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Honorare für Rechtsanwälte

Honorare für Rechtsanwälte

Rechtsanwälte bestimmen die Vergütung für ihre Dienstleistungen nicht immer frei. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten.

Honorare für Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung

Betreffend die Höhe der anwaltlichen Vergütung bietet sich im unternehmerischen Bereich entweder eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder aber Pauschalvereinbarungen an.

Erstberatungskosten

Sie wünschen eine anwaltliche Erstberatung, um die Erfolgsaussichten in einer Rechtsangelegenheit fachlich einschätzen zu lassen? Hierbei setzen unsere Anwälte den Fokus auch auf eine Abwägung von Aufwand und Wirtschaftlichkeit und geben hier unternehmerisch sinnvolle Einschätzungen. Die hierfür anfallende Gebühr richtet nach dem Gegenstandswert sowie dem anfallenden Arbeitsaufwand bzw. Schwierigkeitsgrad. Die Gebühr für die Erstberatung wird Ihnen vorab bei Terminvereinbarung selbstverständlich mitgeteilt. Zum Vorteil des Mandanten wird das Honorar für die Erstberatung im Falle der weiteren Beauftragung auf die später anfallenden Vergütungen voll angerechnet.

außergerichtliche Kosten

Bei außergerichtlicher Tätigkeit im Zivilrecht, richtet sich die Höhe der anwaltlichen Gebühren bei Abrechnung gemäß RVG nach dem Streitwert. So z. B. im Fall einer Forderung nach dem streitigen Zahlungsanspruch. Für das außergerichtliche Betreiben wird eine Geschäftsgebühr, bei Einigung mit der Gegenseite eine Einigungsgebühr berechnet.

Für anderweitige Tätigkeiten, in denen ein „Streitwert“ schwer auszumachen ist, z.B. die individuelle rechtssichere Vertragsgestaltung, rechtliche Begleitung bei der Aushandlung von Vereinbarungen oder die rechtliche Betreuung im Rahmen komplexer Sachverhalte, bietet sich die Vereinbarung einer Vergütungsvereinbarung, z.B. auf Stundenbasis oder pauschal anhand der jeweiligen Tätigkeit an.

Zudem bieten wir für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können. Sprechen Sie uns an!

Vertretung vor Gericht

Kosten für die Prozessvertretung

Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit werden zumindest Honorare nach den gesetzlichen Vorschriften aus dem RVG fällig. Diese sollen nachstehend grundsätzlich erläutert werden. Selbstverständlich kann diese Übersicht eine eingehende Erläuterung und Beratung im persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt nicht ersetzen.

In zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht entsteht eine Verfahrensgebühr für die gerichtliche Vertretung sowie die Einreichung von Schriftsätzen. Für die Wahrnehmung der Gerichtstermine durch den Anwalt fällt eine Terminsgebühr an. Im Fall einer Einigung mit der Gegenseite vor Gericht, kann zudem noch eine Vergleichsgebühr anfallen.

Bei wiederholter Vertretung bieten sich auch hier die Vereinbarung von Vergütungsvereinbarungen an, um eine höhere Kostentransparenz zu gewährleisten.

Sprechen Sie uns an, wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.