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Kündigung Anwalt Nürnberg

Kündigung

Wir prüfen, ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist. Oft werden hier Fehler gemacht, die eine Klage zum Arbeitsgericht rechtfertigen können.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir helfen!

Nach Erhalt einer Kündigung, vor allem einer Kündigung, die sich weder angekündigt hat, noch nachvollziehbar ist, stellt sich zunächst Ärger, Wut und Frustration ein. Doch bei aller Enttäuschung gilt es in dieser herausfordernden Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und möglichst zeitnah juristischen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. 

Wir prüfen zunächst, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Oft werden hier Fehler gemacht, die eine Klage zum Arbeitsgericht rechtfertigen können. Hier ist die wichtige Norm des § 4 Abs. 1 KSchG zu beachten, der lediglich eine Drei­wochen­frist ab dem „Zu­gang der schrift­li­chen Kündi­gung“ einräumt. Wird diese verpasst, sind die meisten rechtlichen Schritte und eine Klage unzulässig!

Haben Sie eine Kündigung erhalten und denken darüber nach, eine Abfindung zu erstreiten? Zögern Sie nicht, denn das Arbeitsrecht sieht, wie bereits dargestellt, überraschend kurze Fristen vor. Das Ziel sollte sein, eine möglichst hohe Abfindung zu erwirken, ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu erhalten und weitere Ansprüche bestmöglich geltend zu machen (ausstehende Urlaubstage und Überstunden, Prämien etc.). 

Eine zeitnahe Beratung nach Erhalt einer Kündigung durch einen Rechtsanwalt ist daher jedenfalls zu empfehlen. Wir beraten Sie unter anderem diesbezüglich, ob eine Kündigungsschutzklage sich für Sie lohnt und welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch ist. 

Wenn die Kündigung ins Haus flattert.

  • Haben Sie eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung erhalten?
  • Befürchten Sie eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung?

So helfen wir Ihnen bei einer Kündigung.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Überprüfen bzw. Entwerfen einer außerordentlichen (fristlosen) oder ordentlichen Kündigung anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Möglichkeit des Erhebens einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht unter Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen betriebsbedingter, personenbedingter und verhaltensbedingter Kündigung
  • Zwei Phasen: vorgerichtlich und gerichtlich

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Alternative Ziele: Aushandeln einer Abfindung im Rahmen des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht oder Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung mit der Folge der Fortführung des Arbeitsverhältnisses
  • Ganzheitliche Lösung: Sicherung der Lohnansprüche und Gratifikationen, Urlaubsabgeltung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses
  • Wiederherstellung des Betriebsfriedens

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, Gütetermin zur raschen Streitbeilegung wird in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen festgesetzt
  • Dauer des streitigen Verfahrens wird maßgeblich durch die Gerichte vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht

Wir sind als Experten für Arbeitsrecht bei arbeitsrechte.de gelistet.

Sie benötigen Beratung in anderen Rechtsthemen? Informieren Sie sich über unsere Tätigkeitsfelder als Rechtsanwalt in Nürnberg.