Wir prüfen, ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist. Oft werden hier Fehler gemacht, die eine Klage zum Arbeitsgericht rechtfertigen können.
Nach Erhalt einer Kündigung, vor allem einer Kündigung, die sich weder angekündigt hat, noch nachvollziehbar ist, stellt sich zunächst Ärger, Wut und Frustration ein. Doch bei aller Enttäuschung gilt es in dieser herausfordernden Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und möglichst zeitnah juristischen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.
Wir prüfen zunächst, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Oft werden hier Fehler gemacht, die eine Klage zum Arbeitsgericht rechtfertigen können. Hier ist die wichtige Norm des § 4 Abs. 1 KSchG zu beachten, der lediglich eine Dreiwochenfrist ab dem „Zugang der schriftlichen Kündigung“ einräumt. Wird diese verpasst, sind die meisten rechtlichen Schritte und eine Klage unzulässig!
Haben Sie eine Kündigung erhalten und denken darüber nach, eine Abfindung zu erstreiten? Zögern Sie nicht, denn das Arbeitsrecht sieht, wie bereits dargestellt, überraschend kurze Fristen vor. Das Ziel sollte sein, eine möglichst hohe Abfindung zu erwirken, ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu erhalten und weitere Ansprüche bestmöglich geltend zu machen (ausstehende Urlaubstage und Überstunden, Prämien etc.).
Eine zeitnahe Beratung nach Erhalt einer Kündigung durch einen Rechtsanwalt ist daher jedenfalls zu empfehlen. Wir beraten Sie unter anderem diesbezüglich, ob eine Kündigungsschutzklage sich für Sie lohnt und welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch ist.
Wir sind als Experten für Arbeitsrecht bei arbeitsrechte.de gelistet.
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