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Alkohol und Drogen am Steuer

Alkohol und Drogen am Steuer

Bereits das „Feierabendbier“ kann unter Umständen rechtliche Folgen für Sie haben. Lassen Sie sich von uns beraten. 

Alkohol im Straßenverkehr: Die möglichen Folgen.

Wenn nach dem Konsum von Alkohol eine sogenannte Fahrunfähigkeit vorliegt, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies ist bereits bei geringen Mengen Alkohol im Blut der Fall, wenn gleichzeitig alkoholtypische Ausfallerscheinungen hinzukommen. In einem solchen Fall sollte man die Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen. Für Drogen im Straßenverkehr gilt dies selbstverständlich gleichermaßen. 

Generell gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Sollten Sie mit einem solchen Alkoholwert im Blut bei einer Kontrolle erwischt werden, gehen Sie straffrei aus – außer, Sie haben einen alkoholbedingten Fahrfehler begangen, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Verursachen eines Verkehrsunfalls. In diesem Fall wird unter Umständen bereits ab 0,3 ‰ die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt übrigens bei 1,1 ‰ vor. Die Fahrerlaubnis wird dann in jedem Fall vom Gericht eingezogen und in der Regel mindestens 12 Monate einbehalten.

Sollten bei Ihnen durch eine Polizeikontrolle Alkohol im Blut festgestellt worden sein, zögern Sie nicht, uns einzuschalten. Häufig lässt sich der Führerschein noch retten, insbesondere wenn Sie beruflich hierauf angewiesen sind. 

Drogen am Steuer: Auch hier kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.

Sogenannte „weiche“ Drogen, wie beispielsweise Cannabis, sind den alkoholtypischen Ausfallerscheinungen sehr ähnlich, eine Promillegrenze wie beim Alkohol gibt es hier jedoch nicht. Wer mit Drogen am Steuer kontrolliert wird, begeht neben einer Straftat nach dem Betäubungsmittelschutzgesetz (BtMG) eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht. Bußgeldrechtlich wird jeder Einfluss von Drogen am Steuer geahndet (auch wenn es zu keinem Unfall kommt). 

Gefährden Sie jedoch unter Einfluss von Drogen den Straßenverkehr, handelt es sich um eine Straftat. Das Gericht wird festlegen, ob Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auferlegt wird. Hinzu kommen drei Punkte im Verkehrszentralregister sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.

Hier sollten Sie bestenfalls umgehend juristischen Rat suchen. Unsere erprobten Anwälte für Verkehrsrecht helfen zügig, umfassend und diskret. 

Fahruntüchtig?

  • Sie sind mit Alkohol oder Drogen am Steuer von der Polizei angehalten wurden?
  • Ein Alkoholtest und/oder ein Drogentest verliefen positiv?

Hier finden Interessierte einen guten Überblick über unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?
  • Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt werde?
  • Ist Alkohol in der Probezeit ein A-Verstoß?
  • Wie Verhalten bei Verkehrskontrolle?

Den Ratgeber finden Sie unter: www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

So helfen wir Ihnen bei Alkohol und Drogen am Steuer.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens Ihrer Person
  • Akteneinsicht (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
  • Eingehende Beratung nach erfolgter Akteneinsicht 

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Einstellung des Verfahrens
  • Milderung des Strafmaßes

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • ggf. pauschale Honorarvereinbarung für einzelne Verfahrensabschnitte mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht