Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die Ihre Fahreignung infrage stellen. Häufig wird sie nicht rechtens angefordert. Lassen Sie sich frühzeitig durch unsere Anwälte für Verkehrsrecht in Nürnberg beraten.
Eine MPU (im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt) kann angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die Ihre Fahreignung infrage stellen. Dies kann zum einen bei körperlichen oder seelischen Defiziten vorliegen, zum anderen bei Verfehlungen mit Suchtmitteln (Alkohol, Drogen etc.) im Straßenverkehr, aber auch bei wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr (z. B. Nötigung).
Neben deutlichen und unantastbaren Richtlinien einer MPU-Anordnung, gibt es jedoch Grenzfälle, welche der Behörde sog. Ermessensspielräume für die Anordnung einer MPU belassen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich frühzeitig eingehend beraten zu lassen! Unsere Rechtsanwälte klären Sie über die rechtlichen Voraussetzungen auf.