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MPU Anwalt Nürnberg

MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die Ihre Fahreignung infrage stellen. Häufig wird sie nicht rechtens angefordert. Lassen Sie sich frühzeitig durch unsere Anwälte für Verkehrsrecht in Nürnberg beraten. 

Anordnung einer MPU: Ist sie rechtens?

Eine MPU (im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt) kann angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die Ihre Fahreignung infrage stellen. Dies kann zum einen bei körperlichen oder seelischen Defiziten vorliegen, zum anderen bei Verfehlungen mit Suchtmitteln (Alkohol, Drogen etc.) im Straßenverkehr, aber auch bei wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr (z. B. Nötigung).

Neben deutlichen und unantastbaren Richtlinien einer MPU-Anordnung, gibt es jedoch Grenzfälle, welche der Behörde sog. Ermessensspielräume für die Anordnung einer MPU belassen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich frühzeitig eingehend beraten zu lassen! Unsere Rechtsanwälte klären Sie über die rechtlichen Voraussetzungen auf. 

Wurde Ihnen eine MPU angeordnet?

  • Sie sollen die medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren?
  • Sie gehen davon aus, dass eine MPU zu Unrecht angeordnet wurde?
     

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache der weiteren Vorgehensweise
  • Akteneinsicht (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
  • Eingehende Beratung nach erfolgter Aktensicht
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU

Ziele und Erfolgsaussichten

  • ggf. Vermeidung der Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Erstberatung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Vorgerichtliche Verfahrensdauer wird maßgeblich durch die zuständigen Behörden bestimmt
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen z.T. die Kosten, soweit Verkehrsverwaltungsverfahren mit versichert sind

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht