Unsere Übersetzungen rechnen wir nach branchenüblichem Zeilenhonorar oder pauschal ab.
Die Abrechnung von Übersetzungen erfolgt in der Regel nach Zeilenabrechnung, soweit sich keine andere Abrechnung anbietet oder vereinbart wird. Eine Normzeile entspricht nach branchenüblichem Zeilenhonorar etwa 50 Anschlägen ohne Leerzeichen. Bei umfangreichen Aufträgen ist die Vereinbarung einer Pauschalvergütung in Abhängigkeit von Umfang, Schwierigkeitsgrad und Fachgebiet möglich.
Kosten für die Dolmetscher-Tätigkeit
Beim Dolmetschen erfolgt die Berechnung auf Stunden- oder Tagesbasis. Fahrtkosten sowie evtl. weiter anfallende Spesen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Individuelles Angebot
Gerne informieren wir Sie bei jeder Anfrage über die voraussichtlichen Kosten für Übersetzungen und Dolmetschertätigkeiten vorab.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.