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Steuerstrafverfahren bei Privatpersonen

Steuerstrafverfahren bei Privatpersonen

Wir helfen schnell und diskret bei Steuerstrafverfahren. 

Zunehmende Strafverfolgung von Steuervergehen.

Steuerstrafverfahren werden in den vergangenen Jahren immer vermehrter durch Finanzverwaltungen ausgelöst. Die entsprechenden Stellen sind jedoch auf der anderen Seite überlastet, weswegen häufig eine schnelle Einigung angestrebt wird. 

Die Strafverteidigung gegen Vorwürfe von Steuerstraftaten sollte sich jedoch nicht nur gegen die Strafe und die Rechtsfolgen richten, sondern von Beginn an auch die Vermeidung einer Anklage sowie die Ausräumung des Tatvorwurfs an sich im Fokus haben. Neben der unmittelbaren Berücksichtigung finanzieller Interessen muss hier die Vermeidung von Imageverlusten ebenfalls eine hervorgehobene Rolle spielen. 

Bei Steuerstrafverfahren ist es essenziell, alle denkbaren Strategien der Verteidigung auszuschöpfen. Daher sollten Sie sich an unsere im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälte in Nürnberg wenden. Neben allgemeinen Kenntnissen im Strafrecht sind hier insbesondere die Verhandlungserfahrung und Kenntnisse des jeweils zugrunde liegenden Wirtschaftsrechts, also beispielsweise im Insolvenz-, Steuer- oder Gesellschaftsrecht wichtig. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit einem Anwalt für Strafrecht.

Zügiges Handeln beim Vorwurf eines Steuerdeliktes ist ratsam.

  • Ist gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden?
  • Ziehen Sie eine Selbstanzeige in Erwägung?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen einer Steuerstraftat gegen Sie zugelassen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Berücksichtigung der Einschränkung der grundsätzlich im parallelen Besteuerungsverfahren gegebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Vorlagepflichten des Steuerpflichtigen im Falle eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens
  • Sofern noch kein Ermittlungsverfahren aufgenommen worden ist, gegebenenfalls Selbstanzeige unter vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Gegebenenfalls Straffreiheit nach Selbstanzeige und Nachzahlung der hinterzogenen Steuern
  • Strafmaßminderung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht