Wir helfen schnell und diskret bei Steuerstrafverfahren.
Steuerstrafverfahren werden in den vergangenen Jahren immer vermehrter durch Finanzverwaltungen ausgelöst. Die entsprechenden Stellen sind jedoch auf der anderen Seite überlastet, weswegen häufig eine schnelle Einigung angestrebt wird.
Die Strafverteidigung gegen Vorwürfe von Steuerstraftaten sollte sich jedoch nicht nur gegen die Strafe und die Rechtsfolgen richten, sondern von Beginn an auch die Vermeidung einer Anklage sowie die Ausräumung des Tatvorwurfs an sich im Fokus haben. Neben der unmittelbaren Berücksichtigung finanzieller Interessen muss hier die Vermeidung von Imageverlusten ebenfalls eine hervorgehobene Rolle spielen.
Bei Steuerstrafverfahren ist es essenziell, alle denkbaren Strategien der Verteidigung auszuschöpfen. Daher sollten Sie sich an unsere im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälte in Nürnberg wenden. Neben allgemeinen Kenntnissen im Strafrecht sind hier insbesondere die Verhandlungserfahrung und Kenntnisse des jeweils zugrunde liegenden Wirtschaftsrechts, also beispielsweise im Insolvenz-, Steuer- oder Gesellschaftsrecht wichtig. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit einem Anwalt für Strafrecht.