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Blitzer Anwalt Nürnberg

Blitzer

Ob auf Autobahn, Landstraße, innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften: An vielen Stellen dokumentieren Blitzer Verstöße. Wie Sie sich am besten verhalten, zeigen wir hier. 

Von einem Blitzer erwischt worden?

Wer die Geschwindigkeit überschritten hat und mittels einer Radarfalle dabei erwischt wurde, ärgert sich. Nicht selten wird der Fehltritt teuer: neben Bußgeld und Punkten in Flensburg, droht unter Umständen auch ein Fahrverbot.

Um gegen den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes vorzugehen, ist verkehrsrechtliches und technisches Know-how notwendig. Unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht unterstützen Sie gerne, wenn Sie geblitzt wurden. 

Generell kann es sich lohnen, die Messung bzw. das Messverfahren auf Fehler nachprüfen zu lassen – dies geht jedoch nur durch einen Rechtsanwalt, da nur dieser Einsicht in Ihre Akte nehmen darf.

Wurden Sie geblitzt und/oder droht Ihnen ein Bußgeldbescheid?

  • Sie haben einen Bußgeldbescheid, beispielsweise wegen erhöhter Geschwindigkeit oder nicht eingehaltenen Abstands erhalten?
  • Der Bußgeldbescheid enthält ein Fahrverbot?
  • Sie haben Punkte in Flensburg erhalten?
     

So helfen wir Ihnen, wenn Sie geblitzt wurden.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Wahrung der Einspruchsfrist
  • Akteneinsicht (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
  • Eingehende Beratung nach erfolgter Akteneinsicht, insbesondere über die Erfolgsaussichten
  • Bei bestehenden Erfolgsaussichten: Vertretung im Rahmen des Einspruchstermins
  • Bei fehlenden Erfolgsaussichten: Rücknahme des Einspruchs zwecks Kosteneinsparungen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Aufhebung des Bußgeldbescheides
  • Reduzierung der Höhe des Bußgeldes
  • Aufhebung des Fahrverbotes 
  • Löschung und/oder Reduzierung der Anzahl der Punkte in Flensburg

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des vorgerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Behörden bestimmt
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen z.T. die Kosten, soweit Verkehrsverwaltungsverfahren mit versichert sind
  • Volle Kostenerstattung bei erfolgreichem Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid möglich

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht