Von einem Blitzer erwischt worden?
Wer die Geschwindigkeit überschritten hat und mittels einer Radarfalle dabei erwischt wurde, ärgert sich. Nicht selten wird der Fehltritt teuer: neben Bußgeld und Punkten in Flensburg, droht unter Umständen auch ein Fahrverbot.
Um gegen den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes vorzugehen, ist verkehrsrechtliches und technisches Know-how notwendig. Unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht unterstützen Sie gerne, wenn Sie geblitzt wurden.
Generell kann es sich lohnen, die Messung bzw. das Messverfahren auf Fehler nachprüfen zu lassen – dies geht jedoch nur durch einen Rechtsanwalt, da nur dieser Einsicht in Ihre Akte nehmen darf.
Wurden Sie geblitzt und/oder droht Ihnen ein Bußgeldbescheid?
- Sie haben einen Bußgeldbescheid, beispielsweise wegen erhöhter Geschwindigkeit oder nicht eingehaltenen Abstands erhalten?
- Der Bußgeldbescheid enthält ein Fahrverbot?
- Sie haben Punkte in Flensburg erhalten?
So helfen wir Ihnen, wenn Sie geblitzt wurden.
Ablauf und Betreuung
- Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
- Wahrung der Einspruchsfrist
- Akteneinsicht (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
- Eingehende Beratung nach erfolgter Akteneinsicht, insbesondere über die Erfolgsaussichten
- Bei bestehenden Erfolgsaussichten: Vertretung im Rahmen des Einspruchstermins
- Bei fehlenden Erfolgsaussichten: Rücknahme des Einspruchs zwecks Kosteneinsparungen
Ziele und Erfolgsaussichten
- Aufhebung des Bußgeldbescheides
- Reduzierung der Höhe des Bußgeldes
- Aufhebung des Fahrverbotes
- Löschung und/oder Reduzierung der Anzahl der Punkte in Flensburg
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
- Die Dauer des vorgerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Behörden bestimmt
- Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt
Kosten und Gebühren
- Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
- Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
- Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen z.T. die Kosten, soweit Verkehrsverwaltungsverfahren mit versichert sind
- Volle Kostenerstattung bei erfolgreichem Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid möglich