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Umwandlung von Gesellschaften

Umwandlung von Gesellschaften

Auch nach der Gründung einer Gesellschaft ist es möglich, die Rechtsform des Unternehmens nachträglich zu ändern. Lassen Sie sich beraten. 

Eine Umwandlung ist komplex. Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten.

Generell gilt es bei einer Umwandlung sowohl die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen wie auch die steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umwandlung bzw. Umstrukturierung eines Unternehmens werden vorwiegend durch das Umwandlungsgesetz (UmwG) festgelegt, welches zwischen dem Formwechsel, der Verschmelzung und der Spaltung unterscheidet.

Formwechsel:

Diese Umwandlungsform bezeichnet den Fall,  wenn bestehende Gesellschaften in andere Gesellschaften umgewandelt werden (beispielsweise eine GmbH in eine AG, oder eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft). Dieser Vorgang muss notariell beurkundet werden und sieht weitere gewisse rechtliche Regelungen und Formalien vor. 

Verschmelzung:

Eine Verschmelzung ist dann gegeben, wenn eine bestehende Gesellschaft auf eine andere bestehende Gesellschaft verschmolzen wird, sie also in dieser Gesellschaft aufgeht. Grundsätzlich geht dann die Gesellschaft, die mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen wird, in der bestehenden Gesellschaft unter. 

Spaltung

Im Rahmen einer Spaltung wird das Vermögen eines Rechtsträgers auf einen weiteren oder mehrere Rechtsträger aufgespalten.

Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Umstrukturierung Ihres Unternehmens mittels einer Umwandlung für Sie aus unternehmerischer Sicht sinnvoll ist. Dabei arbeiten wir auch eng mit unseren Steuerberatern zusammen, die den gesamten gesellschaftsrechtlichen Prozess begleiten. Da häufig steuerrechtliche Gründe die Hauptmotivation für eine Umwandlung sind, ist dies nach hiesigem Verständnis für eine umfassende Beratung essenziell. 

Ihre Ansprechpartner in Sachen Gesellschaftsrecht