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Trennungsjahr Scheidung

Trennungsjahr

Mit dem Scheitern der Ehe beginnt vor der Scheidung das sogenannte Trennungsjahr. Welche Pflichten und Rechte für die Beteiligten gelten, erfahren Sie von unseren Anwälten für Familienrecht in Nürnberg.

Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr.

Ist die Ehe gescheitert und wird von den Beteiligten der Wunsch ausgesprochen, diese nicht weiterzuführen, erfolgt zunächst das sogenannte Trennungsjahr. Diese Regelung ist vom Gesetzgeber vorgesehen und dient dem Zweck, dass beide Ehepartner sich darüber klar werden sollen, ob sie die Ehe tatsächlich nicht mehr weiterführen möchten. 

Häufig wird uns die Frage gestellt: Kann das Trennungsjahr umgangen werden? Die Antwort hierauf lautet ganz klar: Nein. Auch bei kurzer Ehedauer, kann das in § 1565 Abs. 2 BGB verankerte Trennungsjahr nicht abgekürzt werden. Der Gesetzgeber wünscht als Nachweis des Scheiterns der Ehe eine dauerhafte und nicht nur vorübergehende Trennungsabsicht. Räumliche Trennung bedeutet übrigens „Trennung von Tisch und Bett“, also selbstständige Haushaltsführung – diese kann aber zunächst noch in derselben Wohnung erfolgen.

Das Trennungsjahr wird von Scheidungswilligen häufig genutzt, um bereits Folgesachen wie Unterhaltsregelungen oder Umgangsrechte zu klären. Dies verkürzt unter Umständen das anschließende Scheidungsverfahren.

Aufgrund der weitreichenden Folgen der Entscheidungen, die im Zuge einer Trennung bzw. Scheidung gefällt werden, ist juristischer Rat in dieser Phase unabdingbar. Wir unterstützen Sie als Anwalt für Familienrecht gerne.

Soll das Trennungsjahr eingeleitet werden?

  • Sie sehen die Ehe mit Ihrem Ehepartner als gescheitert an und möchten geschieden werden bzw. das Trennungsjahr eingehen? 
  • Sie leben getrennt von Ihrem Ehepartner und möchten vorzeitig die mit einer etwaigen Scheidung verbundenen Folgesachen (Sorgerecht/Umgangsregelung für gemeinsame Kinder, Aufteilung der Vermögenswerte etc.) einvernehmlich und außergerichtlich regeln?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung durch unsere Kanzlei in Nürnberg

  • Klärung der persönlichen Lebenssituation mit einem Anwalt für Familienrecht
  • Beratung hinsichtlich der häuslichen oder wirtschaftlichen Gemeinschaft (sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“). 
  • ggf. Mitteilung der manifestierten Trennung an den Partner
  • Ermittlung eventueller Unterhaltsansprüche („Trennungsunterhalt“)
  • Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Umgangsrechte können bereits im Trennungsjahr geklärt werden, um eine zügige Abwicklung der späteren Scheidung zu gewährleisten. 

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Regelung von zukünftigen Unterhaltsleistungen nach individueller Lebensstellung zur Vorbereitung der evtl. anschließenden Scheidung
  • Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Scheidungsprozesses

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg