Auch Lohn- und Gehaltsaspekte gilt es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten. Selbstverständlich gelten auch hier rechtliche Bedingungen, die für Sie als Arbeitgeber gelten.
Arbeitnehmer wollen eine faire Bezahlung für Ihre Arbeitsleistung, auch Ihre Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber sehen Sie sich einem kontinuierlichen Risiko ausgesetzt, mit Ansprüchen Ihrer Mitarbeiter konfrontiert zu werden, und zwar zu sämtlichen Lohnthematiken wie Grundgehalt, Provisionen, Bonuszahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Überstundenvergütungen sowie Zuschläge für Nacht- oder Schichtarbeit.
In der Praxis wird häufig darüber gestritten, ob ein Arbeitnehmer in die korrekte Tarif- bzw. Lohngruppe eingruppiert ist. Weitere Streitpunkte sind häufig Sonderzahlungen und deren Einstufung als „betriebliche Übung“. Auch müssen Sie als Arbeitgeber bei geplanten Lohnkürzungen mit Gegenwind Ihrer Arbeitnehmer rechnen.
Wir beraten zügig und vertreten Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen.