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Arbeitslohn

Arbeitslohn

Auch Lohn- und Gehaltsaspekte gilt es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten. Selbstverständlich gelten auch hier rechtliche Bedingungen, die für Sie als Arbeitgeber gelten. 

Bei Lohnstreitigkeiten hilft ein erfahrener Anwalt.

Arbeitnehmer wollen eine faire Bezahlung für Ihre Arbeitsleistung, auch Ihre Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber sehen Sie sich einem kontinuierlichen Risiko ausgesetzt, mit Ansprüchen Ihrer Mitarbeiter konfrontiert zu werden, und zwar zu sämtlichen Lohnthematiken wie Grundgehalt, Provisionen, Bonuszahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Überstundenvergütungen sowie Zuschläge für Nacht- oder Schichtarbeit. 

In der Praxis wird häufig darüber gestritten, ob ein Arbeitnehmer in die korrekte Tarif- bzw. Lohngruppe eingruppiert ist. Weitere Streitpunkte sind häufig Sonderzahlungen und deren Einstufung als „betriebliche Übung“. Auch müssen Sie als Arbeitgeber bei geplanten Lohnkürzungen mit Gegenwind Ihrer Arbeitnehmer rechnen. 

Wir beraten zügig und vertreten Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen.

Werden Forderungen an Sie gerichtet?

  • Häufen Sie Beschwerden über Lohnbestandteile, die angeblich tarifvertraglich zustehen?
  • Fordern Ihre Mitarbeiter Zulagen oder Sonderzahlungen?
  • Haben Sie als Arbeitgeber die Absicht, Abzüge vom Lohn vorzunehmen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitnehmern
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell zu setzenden Ziele
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung von betriebsbedingten Lohnkürzungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermin innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für unsere Beratungsleistungen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
  • Zudem bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht