Ein Aufhebungsvertrag wird im Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.
Manchmal geht es im Arbeitsverhältnis nicht weiter und die Trennung vom Arbeitgeber rückt in unausweichliche Nähe. Dies kann mitunter unter Zuhilfenahme eines Aufhebungsvertrages geschehen. Dieser stellt quasi das Gegenteil zum Arbeitsvertrag dar: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden, in der Regel im Einvernehmen und mit sofortiger Wirkung.
Dieser Vertrag muss schriftlich geschlossen werden und definiert die Zeiträume der Aufhebung, ob eine Abfindung vorgesehen ist und was beispielsweise mit Überstunden oder ausstehenden Urlaubstagen geschieht. Ein Aufhebungsvertrag wird auch eingesetzt, um den Kündigungsschutz zu umgehen und kann Arbeitnehmer wie -geber eine schnellere Entlassung aus dem aktuellen Arbeitsvertrag ermöglichen. Ein Aufhebungsvertrag muss in der Regel mit Bedenkzeit geschlossen werden. Sollte einer der Parteien auf sofortige Unterzeichnung bestehen, sehen die Gerichte den Vertrag in der Regel als unwirksam an.
Ohnehin sollten Arbeitnehmer bei Aufhebungsverträgen besonders vorsichtig sein und genau hinschauen. Was auf den ersten Blick attraktiv zu sein scheint, kann Ihnen als Arbeitnehmer oft immense Nachteile bringen. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich nie ohne vorherige juristische Beratung auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, auch um rechtliche Konsequenzen wie z.B. Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit und weitere zu umgehen.
Falls Sie über einen Aufhebungsvertrag nachdenken bzw. einen Vorschlag hierzu von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sprechen Sie uns an. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüft diesen für Sie!
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