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Aufhebungsvertrag Anwalt Nürnberg

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag wird im Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema. 

Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.

Manchmal geht es im Arbeitsverhältnis nicht weiter und die Trennung vom Arbeitgeber rückt in unausweichliche Nähe. Dies kann mitunter unter Zuhilfenahme eines Aufhebungsvertrages geschehen. Dieser stellt quasi das Gegenteil zum Arbeitsvertrag dar: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden, in der Regel im Einvernehmen und mit sofortiger Wirkung. 

Dieser Vertrag muss schriftlich geschlossen werden und definiert die Zeiträume der Aufhebung, ob eine Abfindung vorgesehen ist und was beispielsweise mit Überstunden oder ausstehenden Urlaubstagen geschieht. Ein Aufhebungsvertrag wird auch eingesetzt, um den Kündigungsschutz zu umgehen und kann Arbeitnehmer wie -geber eine schnellere Entlassung aus dem aktuellen Arbeitsvertrag ermöglichen. Ein Aufhebungsvertrag muss in der Regel mit Bedenkzeit geschlossen werden. Sollte einer der Parteien auf sofortige Unterzeichnung bestehen, sehen die Gerichte den Vertrag in der Regel als unwirksam an.

Ohnehin sollten Arbeitnehmer bei Aufhebungsverträgen besonders vorsichtig sein und genau hinschauen. Was auf den ersten Blick attraktiv zu sein scheint, kann Ihnen als Arbeitnehmer oft immense Nachteile bringen. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich nie ohne vorherige juristische Beratung auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, auch um rechtliche Konsequenzen wie z.B. Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit und weitere zu umgehen. 

Falls Sie über einen Aufhebungsvertrag nachdenken bzw. einen Vorschlag hierzu von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sprechen Sie uns an. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüft diesen für Sie!

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

  • Möchten Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber beenden?
  • Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt?
  • Möchten Sie sich vorher gütlich mit Ihrem Arbeitsvertragspartner einigen?
  • Fürchten Sie Probleme mit dem Arbeitsamt (Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld bzw. Verhängung einer Sperrzeit)?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitgeber 
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zahlreiche weitere Punkte können vereinbart werden wie Freistellung, Urlaubsabgeltung, offene Lohnforderungen, Arbeitszeugnis
  • Entwerfen eines Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen
  • Vermeidung eines gerichtlichen Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung eines kostenaufwändigen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht unter gleichzeitiger Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen
  • Rasche Beendigung der Rechtsunsicherheit
  • Vermeidung der Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld bzw. der Verhängung einer Sperrzeit

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristige Prüfung eines Aufhebungsvertrages möglich
  • Abschluss der Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten
  • Außergerichtlich und in 1. Instanz keine Kostenerstattung möglich, jede Partei trägt ihre Anwaltsgebühren selbst

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht

Wir sind als Experten für Arbeitsrecht bei arbeitsrechte.de gelistet.

Sie benötigen Beratung in anderen Rechtsthemen? Informieren Sie sich über unsere Tätigkeitsfelder als Rechtsanwalt in Nürnberg.