Die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer ist angesichts der Entwicklungen am deutschen Arbeitsmarkt für Unternehmen ein immer wichtigerer Aspekt. Welche Potenziale die "Business" oder "Corporate" Migration für Sie bietet, erläutern wir gern.
Nach und nach reagiert Deutschland auf den anhaltenden Fachkräftemangel: Die Voraussetzungen des Fachkräftezuzugs, oder einfach der „Business" bzw. "Corporate Migration“, wurden insbesondere mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neu aufgearbeitet. Trotzdem unterliegen sie ständiger Erneuerung und Anpassung. Das so angepasste Aufenthalts- sowie seine Nebengesetze bieten auch Arbeitgebern, die Möglichkeit, qualifiziertes Personal anzuwerben. Das dafür eingerichtete „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ kann auch durch Firmeninhaber selbst betrieben werden, was die Einreise erheblich vereinfachen kann.
Gemeinsame Grundlagen und Sondervoraussetzungen
Die Erteilung von Aufenthaltstiteln (und daran anknüpfend die zur erstmaligen Einreise erforderlichen Visa) zur Erwerbstätigkeit regeln § 5 AufenthG mit allgemeinen, die § 18ff AufenthG mit speziellen Voraussetzungen. Wer über Botschaft und Konsulat ein Visum sowie anschließend einen Aufenthaltstitel über die Ausländerbehörden erhalten möchte, muss beides beachten. Die Normen nach § 18 AufenthG regeln die Migration dann für bestimmte Antragssteller bzw. Berufsgruppen – etwa für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Akademiker oder Forscher: Später im Gesetz folgen dann Sondertatbestände zum ICT-Transfer oder zur „Blauen Karte (EU)“.
Beim Nachweis der erforderlichen Qualifikationen und deren Gleichwertigkeit zu deutschen Ausbildungsstandards können Arbeitgeber ebenfalls durch Unterstützung des Verfahrens bei den zuständigen Fachstellen - etwa der IHK FOSA - für Beschleunigung sorgen.
Als Arbeitgeber dem Verfahren auf die Sprünge helfen
Schon an dieser Stelle kann es für Unternehmerinnen und Unternehmer sinnvoll sein, qualifizierte Beratung zur Auswahl der geeigneten Titel und zur Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Eignung ihrer Bewerber einzuholen. Dabei kann es auch von Bedeutung sein, Stellenprofile im Detail zu überdenken, Anforderungen den Gesetzen entsprechend anzupassen und schließlich Vertragsunterlagen auch im Hinblick auf die Einwanderung vorzubereiten.
Um unnötige Wartezeiten bei der Antragsstellung zu vermeiden, empfehlen wir gute Vorbereitung – gerne können Sie sich dazu von unserem engagierten Team umfassend beraten lassen!