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Fachkräfte-Einwanderung - Business Migration

Fachkräfte-Einwanderung - Business Migration

Die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer ist angesichts der Entwicklungen am deutschen Arbeitsmarkt für Unternehmen ein immer wichtigerer Aspekt. Welche Potenziale die "Business" oder "Corporate" Migration für Sie bietet, erläutern wir gern. 

Qualifizierte Arbeitnehmer für Ihre Aufgaben

Nach und nach reagiert Deutschland auf den anhaltenden Fachkräftemangel: Die Voraussetzungen des Fachkräftezuzugs, oder einfach der „Business" bzw. "Corporate Migration“, wurden insbesondere mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neu aufgearbeitet. Trotzdem unterliegen sie ständiger Erneuerung und Anpassung. Das so angepasste Aufenthalts- sowie seine Nebengesetze bieten auch Arbeitgebern, die Möglichkeit, qualifiziertes Personal anzuwerben. Das dafür eingerichtete „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ kann auch durch Firmeninhaber selbst betrieben werden, was die Einreise erheblich vereinfachen kann.

Gemeinsame Grundlagen und Sondervoraussetzungen
Die Erteilung von Aufenthaltstiteln (und daran anknüpfend die zur erstmaligen Einreise erforderlichen Visa) zur Erwerbstätigkeit regeln § 5 AufenthG mit allgemeinen, die § 18ff AufenthG mit speziellen Voraussetzungen. Wer über Botschaft und Konsulat ein Visum sowie anschließend einen Aufenthaltstitel über die Ausländerbehörden erhalten möchte, muss beides beachten. Die Normen nach § 18 AufenthG regeln die Migration dann für bestimmte Antragssteller bzw. Berufsgruppen – etwa für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Akademiker oder Forscher: Später im Gesetz folgen dann Sondertatbestände zum ICT-Transfer oder zur „Blauen Karte (EU)“.

Beim Nachweis der erforderlichen Qualifikationen und deren Gleichwertigkeit zu deutschen Ausbildungsstandards können Arbeitgeber ebenfalls durch Unterstützung des Verfahrens bei den zuständigen Fachstellen - etwa der IHK FOSA - für Beschleunigung sorgen.

Als Arbeitgeber dem Verfahren auf die Sprünge helfen
Schon an dieser Stelle kann es für Unternehmerinnen und Unternehmer sinnvoll sein, qualifizierte Beratung zur Auswahl der geeigneten Titel und zur Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Eignung ihrer Bewerber einzuholen. Dabei kann es auch von Bedeutung sein, Stellenprofile im Detail zu überdenken, Anforderungen den Gesetzen entsprechend anzupassen und schließlich Vertragsunterlagen auch im Hinblick auf die Einwanderung vorzubereiten. 

Um unnötige Wartezeiten bei der Antragsstellung zu vermeiden, empfehlen wir gute Vorbereitung – gerne können Sie sich dazu von unserem engagierten Team umfassend beraten lassen!

 

Guter Rat in der Business Migration

  • Sind Sie Arbeitgeber und möchten sich zu den Voraussetzungen der Anwerbung von ausländischen Fachkräften nach in Deutschland beraten lassen?
  • Haben Sie Bewerber mit berstimmten beruflichen Qualifikationen und brauchen Rat, ob deren Einreise gestattet werden kann?
  • Ist Ihnen oder einem Ihrer Arbeitnehmer in einem laufenden Verfahren ein Visum, ein Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis verweigert worden?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Vertretungsumfang

  • Erstberatung mit eingehender Erörterung des bisherigen Verfahrensablaufs
  • Akteneinsicht und umfassende Analyse
  • Erörterung der Erfolgsaussichten, ggf. Prüfung von alternativen Antragsmöglichkeiten, auch als tiefgehendes Gutachten
  • Begleitung im Visumsverfahren
  • Kommunikation mit Ausländerbehörden sowie Konsulaten und Botschaften
  • Einlegung der Remonstration
  • Einlegung von Untätigkeits-, Verpflichtungs- und Anfechtungsklage sowie Einstweiligen Rechtsmitteln

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Detaillierte Vorbereitung der Antragsstellung
  • Vermeidung unnötiger Wartezeiten
  • Erhalt von Visum und Aufenthaltstitel
  • Falls notwendig: Vertretung im behördlichen oder gerichtlichen Rechtsmittelverfahren

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wahl der sinnvollsten Vorgehensweise
  • Regelmäßige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden, um die dort bekanntermaßen auftretenden Verzögerungen zu minimieren
  • Falls notwendig einstweilige Rechtsmittel oder Untätigkeitsklage

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 290,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • In der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Business Migration