Im Nachlassfall werden häufig Regelungen getroffen, die Ansprüche einschränken, wie eine Enterbung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte wissen, worauf es dabei ankommt.
Die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist eine der am häufigsten auftretenden Streitpunkte im Erbrecht. Wird ein naher Angehöriger des Erblassers enterbt oder unzureichend bedacht, kann dieser etwaige gesetzliche Pflichtteilsrechte geltend machen und hat als Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf Zahlung von Geld, der gegenüber dem Erben geltend gemacht werden muss.
Wir vertreten Mandanten als Erblasser, wenn es beispielsweise darum geht Kinder oder Ehegatten zu enterben sowie deren Pflichtteilsansprüche (durch Schenkungen oder Eheverträge) soweit gesetzlich zulässig zu reduzieren. Ebenfalls vertreten wir Mandanten als Erbnehmer, wenn diese beispielsweise durch ein Testament unzureichend am Nachlass beteiligt wurden und sich fragen, ob Pflichtteilsrechte zustehen, in welcher Höhe Ansprüche geltend gemacht werden können und wie diese im Ernstfall eingeklagt werden können.
Im Nachlassfall muss stets geprüft werden, ob die zwingenden und nur im Ausnahmefall abdingbaren Regelungen der §§ 2303 ff. BGB auch eingehalten wurden. Kinder und Ehegatten können nur in Härtefällen wirklich „enterbt“ werden. Auch Ihnen könnte ein höherer Pflichtteil zustehen, als im Testament festgelegt wurde.
Welche Erbquoten Anwendung finden (müssten), lassen Sie idealerweise durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in Nürnberg prüfen.