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Enterbung und Pflichtteil

Pflichtteil und Enterbung

Im Nachlassfall werden häufig Regelungen getroffen, die Ansprüche einschränken, wie eine Enterbung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte wissen, worauf es dabei ankommt.

Pflichtteil und Enterbung: Viele Regelungen in Testamenten sind unzulässig.

Die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist eine der am häufigsten auftretenden Streitpunkte im Erbrecht. Wird ein naher Angehöriger des Erblassers enterbt oder unzureichend bedacht, kann dieser etwaige gesetzliche Pflichtteilsrechte geltend machen und hat als Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf Zahlung von Geld, der gegenüber dem Erben geltend gemacht werden muss. 

Wir vertreten Mandanten als Erblasser, wenn es beispielsweise darum geht Kinder oder Ehegatten zu enterben sowie deren Pflichtteilsansprüche (durch Schenkungen oder Eheverträge) soweit gesetzlich zulässig zu reduzieren. Ebenfalls vertreten wir Mandanten als Erbnehmer, wenn diese beispielsweise durch ein Testament unzureichend am Nachlass beteiligt wurden und sich fragen, ob Pflichtteilsrechte zustehen, in welcher Höhe Ansprüche geltend gemacht werden können und wie diese im Ernstfall eingeklagt werden können. 

Eine Enterbung für Kinder und Ehegatten ist nur im Härtefall zulässig

Im Nachlassfall muss stets geprüft werden, ob die zwingenden und nur im Ausnahmefall abdingbaren Regelungen der §§ 2303 ff. BGB auch eingehalten wurden. Kinder und Ehegatten können nur in Härtefällen wirklich „enterbt“ werden. Auch Ihnen könnte ein höherer Pflichtteil zustehen, als im Testament festgelegt wurde.

Welche Erbquoten Anwendung finden (müssten), lassen Sie idealerweise durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in Nürnberg prüfen.

Probleme zum Thema Enterbung.

  • Sie wurden durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen?
  • Sie haben von Schenkungen erfahren, die Ihre Ansprüche an einer Erbmasse reduzieren?
  • Sie wurden Erbe und möchten die Erbschaft oder die zugesprochene Zuwendung ausschlagen?
  • Sie möchten einem gesetzlichen Erben seinen Pflichtteil an Ihrem Nachlass entziehen?

So helfen wir Ihnen bei Enterbung.

Ablauf und Betreuung

  • Überprüfung anhand des vorliegenden Testaments oder des Erbvertrages, ob die Enterbung wirksam ist oder ob die Möglichkeit einer Anfechtung besteht
  • Im Falle der wirksamen Enterbung: Ermittlung der Höhe des Pflichtteils und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung
  • Überprüfung anhand des Sachverhaltes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils vorliegen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Ermittlung des genauen Bestandes und Wertes des Nachlasses zur Berechnung der Höhe des Pflichtteils
  • Vermeidung hoher Sachverständigerkosten und gerichtlicher Verfahren durch außergerichtliche Einigung mit den Erben
  • Gerichtliche Durchsetzung und Sicherung des Pflichtteils
  • Wirksame testamentarische Enterbung und Entziehung des Pflichtteils

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Monate
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Nachlassgerichte vorgegeben 

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • außergerichtlich ist die Vereinbarung fairer Honorarpauschalen möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Begrenzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht