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Anwalt bei familiärer Gewalt in Nürnberg

Familiäre Gewalt

Bei Gewalt in der Familie sollten Sie umgehend polizeilichen Schutz und Hilfe durch einen Anwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen – vor allem, wenn Kinder betroffen sind. 

Bei Gewalt in der Familie gilt schnelles Handeln.

Häusliche Gewalt bezeichnet das Aufkommen von Gewalt in einer Familie zwischen Familienangehörigen. Häufig, aber nicht immer, erfolgt die Gewalt seitens des Ehemannes gegenüber der Ehefrau oder gegenüber Kindern. 

Bei akuter familiärer Gewalt erfolgt in der Regel als erste Maßnahme die Anzeige bei der Polizei, wobei das gewalttätige Familienmitglied der Wohnung verwiesen wird und – leider meist nur kurzfristige – Annäherungsverbote auferlegt werden. Daher ist es zwingend nötig, sich juristischen Rat zu holen, um einen länger andauernden Beschluss vor Gericht zu beantragen. 

Dies richtet sich nach dem Gewaltschutzgesetz. Nach den Regelungen ist es möglich, dass gerichtlich Kontaktverbote ausgesprochen werden. Auch kann beispielsweise eine gemeinsame Wohnung einem Partner zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden – der gewalttätige Partner wird dann der Wohnung verwiesen. 

Wir informieren Sie als Anwalt für Familienrecht in Nürnberg umfassend, diskret und einfühlsam in dieser schwierigen Situation und erläutern Ihnen Schritt für Schritt das weitere Vorgehen.

Vorsicht bei Anzeichen von Gewalt.

  • Sie oder Ihre Kinder werden von Ihrem Ehepartner oder einem anderen Familienmitglied bedroht?
  • Sie oder Ihre Kinder sind in der Ehe körperlicher Gewalt ausgesetzt?
  • Sie möchten einen bereits vorhandenen, polizeilichen Platzverweis/ein polizeiliches Kontaktverbot "verlängern" lassen?
  • Das Zusammenleben in der gemeinsamen Ehewohnung ist Ihnen aufgrund des Verhaltens Ihres Ehepartners nicht mehr möglich?
  • Ihr Ehepartner hat durch ungerechtfertigte Vorwürfe eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirkt und Sie möchten diese aufheben lassen?

So helfen wir Ihnen bei häuslicher Gewalt.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung durch einen Rechtsanwalt mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung und Mitteilung von Kontaktdaten bei zuständigen Behörden zur vorübergehenden Unterbringung in einem Frauenhaus zum eigenen Schutz
  • außergerichtliche Konfliktlösung und Einigung über die Überlassung der Ehewohnung zur vorübergehenden Nutzung möglich
  • Bei drohender Gefahr: sofortige Beantragung eines Beschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Rasche Erwirkung eines rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Titels durch einstweilige Anordnung innerhalb weniger Werktage
  • Gerichtliche Zuweisung der gemeinsamen Ehewohnung zur vorübergehenden, alleinigen Nutzung innerhalb weniger Werktage
  • Bei erneutem Verstoß gegen den Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz: gerichtliche Festsetzung eines Ordnungsgeldes oder ersatzweise Ordnungshaft
  • Abwehr von ungerechtfertigten Unterlassungsverfügungen durch Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Zeitrahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird durch die Familiengerichte vorgegeben
  • Erwirkung eines Beschlusses nach dem Gewaltschutzgesetz im Wege der einstweiligen Anordnung innerhalb weniger Werktage möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Bei finanzieller Not: Beantragung von Verfahrenskostenhilfe möglich

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg