Das Arbeitszeugnis: wichtiger Schritt für Ihre berufliche Zukunft.
Das Arbeitsverhältnis ist beendet, die nächste Stelle wartet auf Sie. Nun erwarten Sie ein Arbeitszeugnis, ein zumindest vollständiges und gründliches, idealerweise wohlwollendes Zeugnis, durch das Ihnen für Ihre berufliche Zukunft keine Hindernisse entstehen.
Neben der codierten Zeugnissprache gilt es bei der Fertigung eines Zeugnisses zahlreiche Kriterien zu beachten. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Arbeitszeugnis formal korrekt ist und ob Sie gegen ein schlechtes Zeugnis vorgehen können.
Sofern Ihnen kein oder ein unrichtiges Zeugnis erteilt wurde, sollten Sie juristischen Rat suchen. Ein unrichtiges Zeugnis ermöglicht die Klage auf Berichtigung des Zeugnisses. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, ein Zeugnis auszustellen, kann auf die Fertigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geklagt werden.
Sprechen Sie uns bei allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitszeugnis an. Wir helfen Ihnen mit der entsprechenden Expertise und Kenntnis aktueller Rechtsprechungen im Arbeitsrecht.
Schlechtes oder gar kein Zeugnis erhalten?
- Haben Sie kein oder ein zu schlechtes Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
- Möchten Sie gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen?
- Möchten Sie sich die „echte“ Bedeutung Ihres Zeugnisses gemäß der Zeugnissprache erklären lassen?
So helfen wir Ihnen mit Ihrem Arbeitszeugnis.
Ablauf und Betreuung:
- Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber des Arbeitgebers
- Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
- Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
- Bei Ausbleiben des außergerichtlichen Ergebnisses gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Ziele und Erfolgsaussichten:
- Abänderung des Zeugnisses und damit gegebenenfalls bessere Bewerbungschancen als Arbeitnehmer
- Erstellen eines juristisch einwandfreien Zeugnisses und damit Rechtssicherheit
- Herstellen des betrieblichen Friedens bei Zwischenzeugnissen
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:
- Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
- Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
- Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermins innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen
Kosten und Gebühren
- Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
- Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
- Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
- Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
- Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
- bei finanzieller Not ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich