Die Abmahnung ist für den Arbeitgeber ein Mittel, um gegen arbeitsvertragliche Verstöße seines Arbeitnehmers vorzugehen. Wir beraten, was es dabei zu beachten gilt.
Beobachten Sie wiederkehrendes Fehlverhalten bei einem Mitarbeiter? Die Abmahnung dient Arbeitgebern als Mittel um gegen arbeitsvertragliche Pflichtverstöße eines Arbeitnehmers vorzugehen.
Sie stellt ein enorm wichtiges Instrument des Arbeitsrechts dar und ist in der Regel die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Ziel einer Abmahnung sollte es immer sein, das Fehlverhalten des betreffenden Mitarbeiters zu dokumentieren und ihm aufzuzeigen, um eine Wiederholung zu vermeiden.
Doch arbeitsrechtlich werden an eine Abmahnung hohe Anforderungen gestellt. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, sich juristisch beraten zu lassen und äußerste Sorgfalt an den Tag zu legen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, falls Arbeitnehmer sich gegen eine Abmahnung wehren.
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten beraten, wie Sie eine rechtsgültige Abmahnung aussprechen und was es dabei zu beachten gilt.