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Abmahnung

Abmahnung

Die Abmahnung ist für den Arbeitgeber ein Mittel, um gegen arbeitsvertragliche Verstöße seines Arbeitnehmers vorzugehen. Wir beraten, was es dabei zu beachten gilt.

Fehlverhalten aufzeigen.

Beobachten Sie wiederkehrendes Fehlverhalten bei einem Mitarbeiter? Die Abmahnung dient Arbeitgebern als Mittel um gegen arbeitsvertragliche Pflichtverstöße eines Arbeitnehmers vorzugehen.

Sie stellt ein enorm wichtiges Instrument des Arbeitsrechts dar und ist in der Regel die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Ziel einer Abmahnung sollte es immer sein, das Fehlverhalten des betreffenden Mitarbeiters zu dokumentieren und ihm aufzuzeigen, um eine Wiederholung zu vermeiden. 

Doch arbeitsrechtlich werden an eine Abmahnung hohe Anforderungen gestellt. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, sich juristisch beraten zu lassen und äußerste Sorgfalt an den Tag zu legen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, falls Arbeitnehmer sich gegen eine Abmahnung wehren. 

Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten beraten, wie Sie eine rechtsgültige Abmahnung aussprechen und was es dabei zu beachten gilt. 

Steht eine Abmahnung bevor?

  • Planen Sie als Arbeitgeber, eine Abmahnung auszusprechen?
  • Befürchten Sie, dass sich Ihr Arbeitnehmer möglicherweise dagegen wehren wird?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Prüfung von ausgesprochenen Abmahnungen
  • Entwerfen von Abmahnschreiben anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Vermeidung des gerichtliches Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung eines kostenaufwändigen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht unter gleichzeitiger Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen
  • Rasche Beendigung der Rechtsunsicherheit

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Abschluss der Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für unsere Beratungsleistungen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
  • Zudem bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht