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Liquidation in der Türkei

Liquidation in der Türkei

Die Liquidation bezeichnet die Beendigung einer Gesellschaft. Wie Sie Ihre Gesellschaft in der Türkei beendigen und welche rechtlichen Schritte einzuhalten sind, wissen unsere auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte.

Kompetente Beratung bei Gesellschaftsauflösung.

Eine Gesellschaft kann bereits im Gesellschaftsvertrag auf eine bestimmte Frist angelegt sein, was bedeutet dass ihre Beendigung nach Ablauf einer bestimmten Zeit vorgesehen ist. Zudem kann aufgrund von wirtschaftlicher Schieflage die Schließung notwendig werden. Klassischerweise wird eine Gesellschaft in der Türkei dann durch Gesellschafterbeschluss, Insolvenzeröffnung, durch Zweckverfehlung der Gesellschaft, Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft oder ein entsprechendes Gerichtsurteil beendet. 

Nach der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch Liquidatoren, welche durch die Satzung oder Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt werden. Im Nachgang zur Liquidation wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht. 

Wir beraten Sie als türkische Anwälte zu allen Themen des türkischen Gesellschaftsrechts – von der Gesellschaftsgründung bis zur Liquidation. 

Ihre Ansprechpartner in Sachen Fokus Türkei

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de