Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Informieren Sie sich, welche möglichen Stolperfallen dieses mit sich bringt und wie Sie sich vor diesen schützen.
Ihr Mitarbeiter hat gekündigt und fragt Sie nun nach einem Arbeitszeugnis, um seine berufliche Zukunft auch weiterhin erfolgreich zu gestalten. Als Arbeitgeber sind Sie zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet. Darüber hinaus gelten zahlreiche rechtsbindende Vorschriften zu Formalien, an die es sich zu halten gilt.
Unterschieden wird bei Arbeitszeugnissen zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das auch Angaben zur Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers enthält.
Wichtig für Arbeitgeber ist zu wissen, welche formalen Richtlinien bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses einzuhalten sind. So müssen Zeugnisse der Wahrheit entsprechen und wohlwollend sowie vollständig sein. In § 109 GewO heißt es, dass das Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Nicht zulässig sind darüber hinaus negative Bemerkungen durch den Arbeitgeber. Auch Ausfälle durch Krankheiten oder Abmahnungen dürfen nicht im Arbeitszeugnis abgebildet werden.
Sprechen Sie uns im Zweifel lieber frühzeitig an, bevor Sie mögliche rechtliche Konsequenzen durch den Arbeitnehmer befürchten müssen.