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Geschäftsführerrecht

Geschäftsführerrecht

Geschäftsführer vertreten eine Gesellschaft im Geschäftsverkehr. Die Rechte und Pflichten sind teilweise vorgegeben, aber auch individuell zu gestalten. Wir beraten.

Rechte und Pflichten des Geschäftsführers.

Geschäftsführer sind dem permanenten Risiko ausgesetzt, bei Pflichtverletzungen persönlich zu haften. Die schiere Vielzahl an Rechten und Pflichten, die sich für einen Geschäftsführer aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, kann jedoch wohl kaum einer überblicken. Entsprechend üblich und empfehlenswert ist es, sich von Spezialisten beraten zu lassen. Dies können Juristen, Steuerberater oder Finanzexperten sein. 

Neben der Geschäftsführertätigkeit, muss der Geschäftsführer Gesellschafterversammlungen einberufen und an ihnen teilnehmen und unterliegt diversen Informations- und Auskunftspflichten. Zudem sieht er sich gewissen Haftungsrisiken ausgesetzt (gegenüber der Gesellschaft, gegenüber Dritten, gegenüber Sozialversicherungsträgern etc.). 

Wir beraten Geschäftsführer hinsichtlich aller Themen des Gesellschaftsrechts und ihrer ganz persönlichen Pflichten und Rechte. Ob Gestaltung bzw. Prüfung von Geschäftsführerverträgen oder der Minimierung von Haftungsrisiken: sprechen Sie uns an.  

Ihre Ansprechpartner in Sachen Gesellschaftsrecht