Das Wettbewerbsrecht behandelt einerseits das Recht des unlauteren Wettbewerbs sowie zum anderen das Kartellrecht. Wir beraten in allen Facetten des Wettbewerbsrechts.
Das Wettbewerbsrecht zielt darauf ab, sowohl Verbraucher wie auch Mitbewerber vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen zu schützen. So ist es oberste Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes, unlauteren Wettbewerb, namentlich wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen, unwahre oder irreführende Angaben, geschäftsschädigende Äußerungen und ähnliches leistungsfremdes Marktverhalten zu bekämpfen. Bereits am Markt etablierte Wettbewerber verfolgen daher oft Wettbewerbsverstöße ihrer Konkurrenten, um keine Nachteile zu erleiden.
Folgen von Wettbewerbsverstößen
Die Folge eines Wettbewerbsverstoßes ist meist eine mit hohen Kosten verbundene Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind dabei oftmals so gefasst, dass durch deren Unterzeichnung bereits ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe damit zwangsläufig anfällt. Zur Vermeidung derartig weitreichender Nachteile sollte vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Klassische Abmahngründe im Wettbewerbsrecht:
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Themengebieten: