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Ordnungswidrigkeiten Anwalt Nürnberg

Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit ist von einer Straftat zu unterscheiden. Im Verkehrsrecht werden Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und etwaigen Fahrverboten geahndet. 

Die StVO regelt das Miteinander im Straßenverkehr.

Das Miteinander im Straßenverkehr wird über die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dennoch treten sogenannte Verkehrsordnungswidrigkeiten tausendfach tagtäglich auf. Die Felder, in denen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen werden können, sind unter anderem: 

  • Geschwindigkeit
  • Abstand
  • Parken 

Planen Sie Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. einen daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid einzulegen, helfen unsere im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwälte weiter. Diese prüfen die vorliegenden Unterlagen, um Fehler und Lücken zu entdecken, was dazu führen kann, dass Ihnen keine Punkte in Flensburg gutgeschrieben werden und Sie ebenfalls einer etwaigen Geldbuße entgehen können. 

Der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.

  • Ihnen wird vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben?
  • Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
  • Sie möchten gegen diesen Bußgeldbescheid vorgehen?
     

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache der weiteren Verhaltensweise Ihrer Person
  • Akteneinsicht (nur durch einen Rechtsanwalt möglich)
  • Eingehende Beratungsphase nach erfolgter Akteneinsicht und Festsetzung Ihrer Ziele
  • Erörterung der Erfolgsaussichten des Einspruchs
  • bei gegebenen Erfolgsaussichten: Vertretung im Rahmen des Einspruchstermins
  • bei fehlenden Erfolgsaussichten: Rücknahme des Einspruchs zur Kostenminimierung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Aufhebung des Bußgeldbescheides
  • Minderung der Höhe des Bußgeldes
  • Konfliktverteidigung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer der außergerichtlichen Phase wird maßgeblich von den zuständigen Behörden bestimmt
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen z.T. die Kosten, soweit Verkehrsverwaltungsverfahren mit versichert sind

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht