Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr

Selbstständigkeit

Selbstständigkeit

Unternehmer und Unternehmerinnen mit eigenen Business-Konzepten und guter Vorbereitung können Aufenthaltstitel zur Durchführung ihrer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland beantragen. Wir verraten Ihnen, auf was zu achten ist. 

Einwanderung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Wer in Deutschland als ausländischer Staatsbürger investieren, ein Geschäft, eine Firma oder ein Unternehmen eröffnen und selbst vor Ort aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen möchte, benötigt dazu die einschlägige Erlaubnis. Der begehrte Zusatz “Selbstständige Tätigkeit gestattet“ kann erteilt werden, wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin sich bereits mit Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland befindet, er kann aber auch bei Neu-Gründung eines Unternehmens oder, je nach Konstellation, auch bei Einreise als Geschäftsführer-Gesellschafter erteilt werden.

Detaillierte Planung ist für jedes Unternehmen notwendig
Die Vergabe von Aufenthaltstiteln, um die selbstständige Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, richtet sich nach § 21 AufenthG. Dieser formuliert recht kurz, was ein Firmengründer erfüllen muss, um nach Deutschland einreisen und hier mittel- bzw. langfristigen Aufenthalt begründen zu dürfen. Die in den Blick genommene Tätigkeit muss ein wirtschaftliches oder regionales Bedürfnis decken, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und gesicherte Finanzierung aufweisen. Hier steckt der Teufel im Detail: Was einfach klingt, verlangt vor allem umfassende Vorbereitung von Nachweisen und Unternehmensunterlagen. Dabei steht vor allem der zu erstellende Business Plan hinsichtlich Finanzierung, Umsatzerwartungen, einzustellenden Arbeitnehmern und Marktanalyse im Vordergrund.  

Genaue "Markt"-Kenntnis macht den Unterschied
Dabei ist es vor allem wichtig nicht nur den Gesetzestext, sondern auch die Anforderungen von Rechtsprechung und Behördenpraxis zu kennen – also zu wissen, wie Botschaft, Konsulat und Ausländerbehörde gewichten und entscheiden.  Mit unserer Sachkenntnis sowohl zur Unternehmensgründung als auch aus dem Ausländerrecht informieren wir Sie gerne über die Anforderungen an Ihr Business, aber auch über die Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen man diese erfüllen kann.

Sobald Ihr Geschäft also geplant ist, stehen wir zur Verfügung, um Ihre Einreise zu realisieren!

Wir prüfen, beraten, ergänzen und begleiten

  • Wir beraten Sie zu den Anforderungen der Einwanderung nach § 21 AufenthG
  • Wir weisen transparent auf Risiken hin
  • Wir prüfen Alternativen und zeigen Möglichkeiten auf
  • Wir bewerten Ihren Business Plan, zeigen Lücken auf und helfen, diese zu schließen
  • Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung von Abschlüssen, Zulassungen und Zertifikaten
  • Wir begleiten die Beantragung von Visum und Aufenthaltstitel
  • Wir beraten zu den anschließenden Möglichkeiten der Arbeitnehmerakquise, des Familiennachzugs und des Daueraufenthalts

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Vertretungsumfang

  • Erstberatung mit eingehender Erörterung Ihrer spezifischen Bedürfnisse
  • Erörterung der Erfolgsaussichten, ggf. Prüfung von alternativen Antragsmöglichkeiten, auch als tiefgehendes Gutachten
  • Prüfung des Business Plans – eine eigenständige Erstellung ist uns leider nicht möglich
  • Begleitung im Anerkennungs- und Antragsverfahren, Kommunikation mit den Ausländerbehörden
  • Flexible Anpassung von Anträgen im Prüfverfahren
  • Regelmäßige Kommunikation mit den zuständigen Behörden zur Beschleunigung der Titelerteilung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Detaillierte Vorbereitung der Antragsstellung
  • Vermeidung unnötiger Wartezeiten
  • Zügiger Erhalt von Visum und Aufenthaltstitel

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung von Unternehmern sind begrenzt auf 290,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • In der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern
  • Häufig Vorbereitung durch umfangreiche Gutachten zu transparent erläuterten Honoraren

Ihre Ansprechpartner in Sachen Business Migration