Unternehmer und Unternehmerinnen mit eigenen Business-Konzepten und guter Vorbereitung können Aufenthaltstitel zur Durchführung ihrer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland beantragen. Wir verraten Ihnen, auf was zu achten ist.
Wer in Deutschland als ausländischer Staatsbürger investieren, ein Geschäft, eine Firma oder ein Unternehmen eröffnen und selbst vor Ort aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen möchte, benötigt dazu die einschlägige Erlaubnis. Der begehrte Zusatz “Selbstständige Tätigkeit gestattet“ kann erteilt werden, wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin sich bereits mit Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland befindet, er kann aber auch bei Neu-Gründung eines Unternehmens oder, je nach Konstellation, auch bei Einreise als Geschäftsführer-Gesellschafter erteilt werden.
Detaillierte Planung ist für jedes Unternehmen notwendig
Die Vergabe von Aufenthaltstiteln, um die selbstständige Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, richtet sich nach § 21 AufenthG. Dieser formuliert recht kurz, was ein Firmengründer erfüllen muss, um nach Deutschland einreisen und hier mittel- bzw. langfristigen Aufenthalt begründen zu dürfen. Die in den Blick genommene Tätigkeit muss ein wirtschaftliches oder regionales Bedürfnis decken, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und gesicherte Finanzierung aufweisen. Hier steckt der Teufel im Detail: Was einfach klingt, verlangt vor allem umfassende Vorbereitung von Nachweisen und Unternehmensunterlagen. Dabei steht vor allem der zu erstellende Business Plan hinsichtlich Finanzierung, Umsatzerwartungen, einzustellenden Arbeitnehmern und Marktanalyse im Vordergrund.
Genaue "Markt"-Kenntnis macht den Unterschied
Dabei ist es vor allem wichtig nicht nur den Gesetzestext, sondern auch die Anforderungen von Rechtsprechung und Behördenpraxis zu kennen – also zu wissen, wie Botschaft, Konsulat und Ausländerbehörde gewichten und entscheiden. Mit unserer Sachkenntnis sowohl zur Unternehmensgründung als auch aus dem Ausländerrecht informieren wir Sie gerne über die Anforderungen an Ihr Business, aber auch über die Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen man diese erfüllen kann.
Sobald Ihr Geschäft also geplant ist, stehen wir zur Verfügung, um Ihre Einreise zu realisieren!