Außerhalb von Geschäftsräumen sind Sie als Kunde nicht unbedingt auf eine Verkaufssituation eingestellt. Das Gesetz schützt Sie vor voreiligen Vertragsschlüssen – wir beraten Sie.
Ob der berühmte Staubsauger, ein Zeitschriften-Abo oder ein Vorratsdosen-Set: viele Waren oder Dienstleistungen werden zusätzlich zu klassischen Verkaufsräumen oder dem Vertrieb über das Internet auch an der Haustür verkauft. Dabei zählt nicht nur das Haustürgeschäft in Form eines Vertreterbesuches, der seine Ware tatsächlich an der Haustür feilbietet, sondern auch jede Verkaufssituation, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens geschlossen wird. Beispielsweise begegnen uns Geschäfte dieser Art in der Fußgängerzone, auf einer Messe, bei Kaffeefahrten oder sogar am Arbeitsplatz. Gängigste Situation ist jedoch mittlerweile der Kauf über Onlinehändler.
Nicht allen Verbrauchern ist klar, welche Rechte ihnen in puncto Widerruf und Rücktritt bei Nicht-Präsenzgeschäften zustehen. Nicht selten wird bei den klassischen Haustürgeschäften Druck auf den Kunden ausgeübt, der sich – überrumpelt oder überrascht – keine Zeit nehmen kann, seine Entscheidung für das Geschäft zu überdenken. Häufig bereut er so im Nachhinein den Kauf.
Wir informieren Sie über die Rechtslage und die Möglichkeiten nach Abschluss von Verbrauchergeschäften.
Im Bezug auf Einkäufe von Waren bei Urlaubsreisen in der Türkei beachten Sie bitte auch unseren Schwerpunkt Verbraucherschutz Türkei.