Falls Sie eine Änderungskündigung auf Arbeitnehmerseite erhalten haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Für Betroffene mag sie zunächst attraktiv erscheinen: die Änderungskündigung. So stimmen viele Arbeitnehmer einer Änderungskündigung zu, lassen sich in eine andere Position zu neuen Bedingungen versetzen, häufig auch unter Gehaltseinbußen sowie einem Abstieg auf der Karriereleiter. Die Angst vor dem Jobverlust und die damit verbundene Unsicherheit, sich auf dem Arbeitsmarkt neu orientieren zu müssen, treibt Arbeitnehmer zu dieser Entscheidung. Dass die Änderungskündigung jedoch nicht immer der einzige und schon gar nicht immer der beste Weg für den Betroffenen ist, wird dabei ausgeblendet.
Generell gilt: Mit einer Änderungskündigung wechselt der Arbeitnehmer in eine andere Position im Unternehmen. Sein bestehender Vertrag wird also gekündigt, während gleichzeitig ein neuer im gleichen Unternehmen geschlossen wird (jedoch wie bereits erwähnt in der Regel zu geänderten Bedingungen).
Arbeitsrechtlich gibt es bei Änderungskündigungen einiges zu beachten. Arbeitnehmern wird durch das Arbeitsrecht ähnlich umfassender Schutz gegen Änderungskündigungen wie gegen betriebsbedingte Kündigungen zugesprochen. So gilt es im individuellen Fall zu prüfen, welche Möglichkeiten sich für den Arbeitnehmer ergeben, wenn er mit einer solchen Änderungskündigung konfrontiert wird.
Nehmen Sie Kontakt mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht auf, wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten. Für eine etwaige Kündigungsschutzklage gilt eine Dreiwochenfrist, die zwingend einzuhalten ist, weshalb Eile geboten ist. Wir prüfen auf Arbeitnehmerseite, ob die Kündigung rechtlich korrekt ist und ob sich etwaige Ansprüche für Sie ergeben.
Wir sind als Experten für Arbeitsrecht bei arbeitsrechte.de gelistet.
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