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Verschuldensquoten

Verschuldensquoten

Häufig ist nicht nur ein Beteiligter am Unfall Schuld – wir informieren Sie!

Wer trägt welche Schuld am Unfall?

Ein Unfall im Verkehr ist nicht immer auf das Fehlverhalten eines einzelnen Fahrers zurückzuführen – vor allem dann, wenn mehrere Fahrzeuge beteiligt sind. Oft sind mehrere beteiligte Parteien am Geschehen nicht ganz unschuldig. Deshalb nutzen Gerichte oft sogenannte Verschuldensquoten oder Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall, um das Gewicht der Schuld und die damit verbundenen Kosten gerecht zu verteilen.

Diese Haftungsquote zu ermitteln ist in vielen Fällen knifflig. Oftmals stehen sich auch unterschiedliche Aussagen der Unfallbeteiligten gegenüber. Hier existieren dann teilweise auch Haftungsvermutungen nach bestimmten Unfallsituationen, ein sog. Anscheinsbeweis kann greifen. Auch gelten für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer – sowie der Unfallhergang nicht aufzuklären ist – Haftungsquoten nach der „Betriebsgefahr“ eines Fahrzeugs, welche beispielsweise bei einem LKW höher ist als bei einem PKW. Je nach Verschuldensquote, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren Schaden bezahlen. Das bedeutet, dass Sie eventuell anteilig entstehende Kosten selbst tragen müssen, beispielsweise die des Sachverständigen. 

Wenn Sie nicht ausschließen können, dass Sie eine Teilschuld am Unfall treffen könnte, bietet sich aus unserer Sicht zunächst eine Erstberatung zur Einschätzung der Situation durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Nürnberg an.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht