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Anwalt für Kindesunterhalt in Nürnberg

Kindesunterhalt

Welcher Unterhalt muss Kindern durch ihre Eltern bezahlt werden? Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht in Nürnberg informieren Sie.

Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, hängt vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern ab.

Leben die Eltern in Trennung bzw. sind diese bereits geschieden, erhält derjenige, der das Kind oder die Kinder betreut, von dem anderen Elternteil Kindesunterhalt. Dieser muss für minderjährige wie auch für volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, gezahlt werden. 

Um die Höhe des Kindesunterhaltes zu berechnen, werden Einkommensnachweise benötigt. So liefert die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wichtige Hinweise darauf, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Die Düsseldorfer Tabelle ist unterteilt in 10 Einkommensgruppen und vier Altersstufen, dabei gilt die Grundregel: je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher der Kindesunterhalt. 

Typische Streitfragen tun sich dann auf, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dieser Pflicht nicht nachkommt. Je nach finanzieller Situation der anderen Partei drohen finanzielle Schwierigkeiten, die sich auf das Kindeswohl auswirken können. Bleiben Unterhaltszahlungen aus, sollten Sie schnellstmöglich einen fachkundigen, im komplexen Familienrecht erfahrenen Fachanwalt konsultieren, um im Interesse der gemeinsamen Kinder die geltende Ansprüche durchzusetzen. Gleiches gilt für unberechtigte Ansprüche, die an Sie gestellt werden. 

Unsere Kanzlei in Nürnberg berät Sie rund um Themen des Kindesunterhaltes – unabhängig davon, ob Sie der Elternteil sind, von dem das Kind betreut wird, oder ob Sie derjenige sind, von dem Unterhalt gefordert wird. 

Fragen, die den Kindesunterhalt betreffen.

  • Zahlt der getrennt lebende Kindesvater/die getrennt lebende Kindesmutter keinen Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind?
  • Haben Sie vom Jugendamt eine Aufforderung zur Auskunft über Ihr Einkommen und zur Zahlung des Mindestunterhalts erhalten?
  • Wer muss für den sog. Mehrbedarf des Kindes, wie beispielsweise Schulgeld, Nachhilfeunterricht, Musikunterricht oder für die Kosten einer Zahnspange aufkommen?
  • Wie hoch ist der Kindesunterhalt, den ich nach der Trennung/Scheidung für mein Kind zahlen muss?
  • Wie lange hat mein Kind Anspruch auf Kindesunterhalt?

So helfen wir Ihnen bei Kindesunterhalt.

Ablauf und Betreuung der juristischen Unterstützung

  • Ermittlung des für den Kindesunterhalt zur Verfügung stehenden Einkommens durch Aufforderung zur Auskunft
  • Ermittlung des Bedarfes des Kindes unter Berücksichtigung eventueller Zusatzkosten für Schule, Hobby oder Gesundheit
  • Berechnung der Höhe des Kindesunterhaltes nach den Maßstäben der Düsseldorfer Tabelle
  • Überprüfung, ob der Unterhaltspflichtige finanziell in der Lage ist, den geforderten Kindesunterhalt zu zahlen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung kostenpflichtiger, gerichtlicher Verfahren durch die freiwillige Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt mittels Beurkundung gegenüber dem Jugendamt (Jugendamtsurkunde) entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit
  • Durchsetzung des titulierten Unterhaltsanspruches mittels Lohnpfändung
  • Abwehr von ungerechtfertigten oder überhöhten Unterhaltsforderungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in der Regel zu einer Einigung innerhalb überschaubarer Zeit
  • Zeitrahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird durch die Familiengerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Bei finanzieller Not Beantragung von Verfahrenskostenhilfe möglich

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg