Welcher Unterhalt muss Kindern durch ihre Eltern bezahlt werden? Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht in Nürnberg informieren Sie.
Leben die Eltern in Trennung bzw. sind diese bereits geschieden, erhält derjenige, der das Kind oder die Kinder betreut, von dem anderen Elternteil Kindesunterhalt. Dieser muss für minderjährige wie auch für volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, gezahlt werden.
Um die Höhe des Kindesunterhaltes zu berechnen, werden Einkommensnachweise benötigt. So liefert die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wichtige Hinweise darauf, wie viel Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Die Düsseldorfer Tabelle ist unterteilt in 10 Einkommensgruppen und vier Altersstufen, dabei gilt die Grundregel: je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher der Kindesunterhalt.
Typische Streitfragen tun sich dann auf, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dieser Pflicht nicht nachkommt. Je nach finanzieller Situation der anderen Partei drohen finanzielle Schwierigkeiten, die sich auf das Kindeswohl auswirken können. Bleiben Unterhaltszahlungen aus, sollten Sie schnellstmöglich einen fachkundigen, im komplexen Familienrecht erfahrenen Fachanwalt konsultieren, um im Interesse der gemeinsamen Kinder die geltende Ansprüche durchzusetzen. Gleiches gilt für unberechtigte Ansprüche, die an Sie gestellt werden.
Unsere Kanzlei in Nürnberg berät Sie rund um Themen des Kindesunterhaltes – unabhängig davon, ob Sie der Elternteil sind, von dem das Kind betreut wird, oder ob Sie derjenige sind, von dem Unterhalt gefordert wird.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht