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Vermächtnis

Vermächtnis

Ein Vermächtnis regelt Einzelzuwendungen an Personen, die nicht Erben sind. Doch Vermächtnisse im Testament zu verfügen, ist kompli­ziert und birgt einige juristische Fallstricke. 

Vermächtnis vs. Erbe.

Erblasser sind häufig vom Wunsch beseelt, nahe stehenden Personen ein Vermächtnis zukommen zu lassen. Im Unterschied zum Erbe soll ein Vermächtnis nicht „das ganze“ Erbe übertragen, sondern einzelne Gegenstände. Im Testament werden sodann entsprechende Vermächtnisse verfügt, die beispielsweise die Zuteilung bestimmter Gegenstände wie Schmuck, Einrichtungsgegenstände oder Autos vorsehen. Konkret bedeutet dies, dass bestimmten Personen nach dem Tode des Erblassers spezifische Gegenstände (oder Geld) zugeschrieben werden, diese Personen aber darüber hinaus nicht am Erbe beteiligt werden. Dies unterscheidet Vermächtnisnehmer von Erben, die einen Anteil am gesamten Nachlass in Höhe ihrer Erbquoten erhalten. 

Im Gegenzug zum Erbe muss das Vermächtnis gegenüber den rechtmäßigen Erben eingefordert werden. Hat der Erblasser dabei nicht definiert, wann die Herausgabe des Nachlasses erfolgen soll, hat der Erbe einen Spielraum festzulegen, wann er dieses herausgibt. Darüber hinaus wird bei der Ausformulierung von Vermächtnissen häufig missachtet, dass das Vermächtnis im Erbfall vom Erben hinsichtlich seines Wertes gekürzt werden kann, wenn noch Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben zu erfüllen sind. 

Entsprechende Regelungen lassen sich in Testamenten festhalten, setzen Erblasser dies jedoch „auf eigene Faust“ um, verläuft die Nachfolge häufig nicht nach dem ursprünglichen Wunsch des Erblassers. Die Erfahrung zeigt, dass eine juristische Beratung beim Aufsetzen eines Testamentes bzw. Vermächtnisses unabdingbar ist, um sich auch über seinen Tod hinaus sicher zu sein, dass das Erbe nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird. 

Unsere Anwälte für Erbrecht in Nürnberg informieren Sie, wie Sie ein Vermächtnis aufsetzen und klären Sie hierbei über zu beachtende Rechtsnormen und Formanforderungen auf.

Welche Fragen kommen bei Vermächtnissen auf?

  • Sie möchten einer Ihnen nahestehenden Person etwas auf Ihrem Nachlass vermachen, ohne diese dabei als Erben einzusetzen?
  • Sie möchten einem Erben einen bestimmten Vermögenswert vermachen, möglichst ohne Beeinflussung seines gesetzlichen Erbteils?
  • Sie möchten Ihren Anspruch aus dem Vermächtnis gegenüber den Erben geltend machen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Beratung hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Zuwendung durch Vermächtnis
  • Erarbeitung eines Testaments/Erbvertrags in der individuell gewünschten Weise
  • Aufforderung der Erben zur Herausgabe des vermachten Vermögensgegenstands oder Einräumung der vermachten Rechte

Ziel und Erfolgsaussichten

  • Gezielte Verteilung einzelner Vermögensgegenstände oder Nutzungsrechte außerhalb der Erbfolge entsprechend der individuellen Lebenssituation 
  • Beteiligung nahestehender, nicht verwandter Personen am Nachlass
  • Vermeidung langwieriger und kostspieliger Klageverfahren durch außergerichtliche Regelung der Herausgabe / Auszahlung des Vermächtnisses
  • Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande: gerichtliche Durchsetzung des Anspruches gegenüber den Erben

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Testaments / Erbvertrags möglich
  • Bei Abschluss des Erbvertrags notarielle Beurkundung notwendig

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Begrenzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht