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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Wir beraten Sie in diesem Bereich umfassend und kompetent.

Der Aufhebungsvertrag kann eine Chance sein.

Für Arbeitgeber kann der Aufhebungsvertrag eine attraktive Chance bieten, den Risiken einer Kündigung und eines Kündigungsschutzverfahrens entgegenzuwirken. Häufig kommt es auch nach Ausspruch einer Kündigung und längeren Streitigkeiten zwischen Arbeitsvertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags. 

Nach einer eingehenden Erstberatung rund um das Thema Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gilt es zunächst die grundlegenden Zielsetzungen und die weitere Vorgehensweise gegenüber dem Arbeitnehmer festzulegen.

Dabei müssen zahlreiche Details berücksichtigt werden: Soll eine Abfindung gezahlt werden? Wie sieht eine angemessene Höhe der Abfindung aus? Weitere Fragen betreffen die Freistellung, die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, offene Lohnforderungen, das Arbeitszeugnis etc.

Auf dieser Grundlage wird ein Entwurf eines Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen erstellt. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung kann so durch die Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung vermieden werden.

Unsere Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, einen Aufhebungsvertrag auszuarbeiten sowie etwaige Aufhebungsverträge Ihres Arbeitnehmers zu prüfen. Auch übernehmen wir Verhandlungen zwischen den Parteien, sofern gewünscht. Sprechen Sie uns an. 

Denken Sie über einen Aufhebungsvertrag nach?

  • Möchten Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer beenden?
  • Möchten Sie eine gütliche Einigung mit dem Arbeitnehmer erreichen?
  • Benötigen Sie Rechtsberatung beim Entwurf eines Aufhebungsvertrages?

So helfen wir Ihnen.

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung eines kostenaufwändigen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht
  • Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen als Arbeitgeber
  • Rechtssicherheit durch einen juristisch abgesicherten Aufhebungsvertrag

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig
  • Kurzfristiger Entwurf eines Aufhebungsvertrages
  • Erfolgreicher Abschluss in der Regel innerhalb weniger Wochen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für die Erstellung und Prüfung von Verträgen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder aber Pauschalvereinbarungen an.
  • Zudem bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht