Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Wir beraten Sie in diesem Bereich umfassend und kompetent.
Für Arbeitgeber kann der Aufhebungsvertrag eine attraktive Chance bieten, den Risiken einer Kündigung und eines Kündigungsschutzverfahrens entgegenzuwirken. Häufig kommt es auch nach Ausspruch einer Kündigung und längeren Streitigkeiten zwischen Arbeitsvertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags.
Nach einer eingehenden Erstberatung rund um das Thema Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gilt es zunächst die grundlegenden Zielsetzungen und die weitere Vorgehensweise gegenüber dem Arbeitnehmer festzulegen.
Dabei müssen zahlreiche Details berücksichtigt werden: Soll eine Abfindung gezahlt werden? Wie sieht eine angemessene Höhe der Abfindung aus? Weitere Fragen betreffen die Freistellung, die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, offene Lohnforderungen, das Arbeitszeugnis etc.
Auf dieser Grundlage wird ein Entwurf eines Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen erstellt. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung kann so durch die Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung vermieden werden.
Unsere Anwälte im Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, einen Aufhebungsvertrag auszuarbeiten sowie etwaige Aufhebungsverträge Ihres Arbeitnehmers zu prüfen. Auch übernehmen wir Verhandlungen zwischen den Parteien, sofern gewünscht. Sprechen Sie uns an.