Unsere im Erbrecht tätigen Anwälte sind die richtigen Ansprechpartner für Sie, wenn es um die Regelung eines Nachlasses im Ausland oder der Vererbung einer Immobilie im Ausland geht.
Ein Erbe zu regeln bzw. eine Nachfolge zu klären, ist an sich bereits belastend und komplex. Weist das Erbe zusätzlich noch internationalen Bezug auf, wird es entsprechend noch umfangreicher. Das internationale Erbrecht beschäftigt sich mit erbrechtlichen Sachverhalten, die einen Auslandsbezug aufweisen. Oftmals handelt es dabei um Fälle bei denen entweder der Erblasser Ausländer oder der Erblasser Inländer ist, seinen letzten Wohnsitz aber im Ausland hatte. Auch Fälle, in denen sich das vererbte Vermögen im Ausland befindet, werden vom internationalen Erbrecht tangiert (beispielsweise bei einer vermachten Immobilie im Ausland).
Selbst bei gemischt-nationalen Ehen liegt unter Umständen schon ein Nachlass mit internationalem Bezug vor, wenn beispielsweise der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt. Generell hat jeder Staat seine eigenen Regelungen im Erbrecht, so dass sich bei einem Erbfall mit Auslandsbezug zunächst die Frage stellt, welches Erbrecht überhaupt Anwendung findet.
Entsprechend wichtig ist es, einen auf internationales Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, da nicht nur die hiesige Rechtslage genau bekannt sein muss, sondern eben auch jene des ausländischen Staates.
Wir informieren Sie als Kanzlei für Erbrecht in Nürnberg umfassend und erprobt in allen Sachlagen des internationalen Erbrechtes und verfügen neben Kooperationspartnern im Ausland auch über umfassende Sprechkenntnisse in Türkisch, Russisch, Polnisch und Englisch.