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Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht

Unsere im Erbrecht tätigen Anwälte sind die richtigen Ansprechpartner für Sie, wenn es um die Regelung eines Nachlasses im Ausland oder der Vererbung einer Immobilie im Ausland geht. 

Bei Erbe mit internationalem Bezug greift unter Umständen das ausländische Recht.

Ein Erbe zu regeln bzw. eine Nachfolge zu klären, ist an sich bereits belastend und komplex. Weist das Erbe zusätzlich noch internationalen Bezug auf, wird es entsprechend noch umfangreicher. Das internationale Erbrecht beschäftigt sich mit erbrechtlichen Sachverhalten, die einen Auslandsbezug aufweisen. Oftmals handelt es dabei um Fälle bei denen entweder der Erblasser Ausländer oder der Erblasser Inländer ist, seinen letzten Wohnsitz aber im Ausland hatte. Auch Fälle, in denen sich das vererbte Vermögen im Ausland befindet, werden vom internationalen Erbrecht tangiert (beispielsweise bei einer vermachten Immobilie im Ausland). 

Selbst bei gemischt-nationalen Ehen liegt unter Umständen schon ein Nachlass mit internationalem Bezug vor, wenn beispielsweise der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt. Generell hat jeder Staat seine eigenen Regelungen im Erbrecht, so dass sich bei einem Erbfall mit Auslandsbezug zunächst die Frage stellt, welches Erbrecht überhaupt Anwendung findet.

Entsprechend wichtig ist es, einen auf internationales Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, da nicht nur die hiesige Rechtslage genau bekannt sein muss, sondern eben auch jene des ausländischen Staates.  

Wir informieren Sie als Kanzlei für Erbrecht in Nürnberg umfassend und erprobt in allen Sachlagen des internationalen Erbrechtes und verfügen neben Kooperationspartnern im Ausland auch über umfassende Sprechkenntnisse in Türkisch, Russisch, Polnisch und Englisch.

Fragestellungen bei Nachlassregelung im Ausland.

  • Sie möchten Ihre im Ausland gelegene Immobilie vererben?
  • Sie haben im Ausland gelegenes Vermögen geerbt?
  • Sie sind mit einem Ausländer verheiratet und wollen ein gemeinsames Testament/einen Erbvertrag errichten?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Beratung hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Erbeinsetzung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Besonderheiten bei Vermögen im Ausland
  • Erarbeitung eines Testaments/Erbvertrags in der individuell gewünschten Weise
  • Überprüfung der gewünschten Erbeinsetzung und Vermögensverteilung hinsichtlich der erbschaftssteuerlichen Belastungen bei Auslandsbezug
  • Einholung der notariellen Beurkundung als zwingend notwendiges Formerfordernis zur Wirksamkeit des Erbvertrages

Ziel und Erfolgsaussichten

  • Gezielte Verteilung des Nachlasses entsprechend der individuellen Lebenssituation und den geltenden, gesetzlichen Regelungen im Ausland
  • Vermeidung unnötiger erbschaftssteuerlicher Belastungen
  • Bei Immobilien: Abänderung des maßgebenden, ausländischen Rechts durch Vereinbarung einer Rechtswahl durch Erbvertrag möglich

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Erbvertrages/Testaments möglich
  • Nach Abschluss der Vereinbarungen notarielle Beurkundung notwendig

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Begrenzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ihre Ansprechpartner in Sachen Erbrecht